Hundesteuer Brake 2026

In Brake kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr

Steuersätze in Brake

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2014
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Brake?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 270 € 2.700 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Brake: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Brake an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Brake
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar; auf Antrag halb- oder vierteljährlich.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (auf Antrag)
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwachleuten

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für einen Jagdhund mit Jagdhundprüfung
  • 50 % für einen Hund von Leistungsempfängern nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig Gleichstehenden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Brake im Vergleich

Brake liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Brake Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Brake Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Brake–60 €150 €
Hagen im Bremischen 12 km 60 € 150 €
Schwanewede 14 km 60 € 160 €
Nordenham 18 km 60 € 144 €
Loxstedt 20 km 61,50 € 164 €
Rastede 21 km 43 € 104 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Brake

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Brake für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Brake 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Brake einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Brake gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Brake anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Brake innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Brake fällig?

Die Hundesteuersatzung von Brake nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar; auf Antrag halb- oder vierteljährlich.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Brake (Unterweser), Ratsbeschluss vom 12.12.2013, in Kraft 01.01.2014
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Dezember 2013
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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