Hundesteuer Hagen im Bremischen 2026
Stand: Satzung vom 14. Dezember 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Hagen im Bremischen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Steuersätze in Hagen im Bremischen
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 105 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hagen im Bremischen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 255 € | 2.550 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Hagen im Bremischen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Hagen im Bremischen an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Hagen im Bremischen gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate steuerfrei ab Erwerb (Nachweis durch Übergabevertrag)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli in einem Betrag.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate steuerfrei ab Erwerb (Nachweis durch Übergabevertrag)
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsichten und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
- Blindenführhunde und Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde des Bewachungsgewerbes oder berufsmäßiger Einzelwachleute bei der Ausübung des Wachdienstes
- Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung bei jagdlicher Verwendung
- Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit anerkannter Leistungsprüfung (Zeugnis alle zwei Jahre)
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Hagen im Bremischen im Vergleich
Hagen im Bremischen liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Hagen im Bremischen Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Hagen im Bremischen Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Hagen im Bremischen | – | 60 € | 150 € |
| Brake | 12 km | 60 € | 150 € |
| Loxstedt | 13 km | 61,50 € | 164 € |
| Beverstedt | 15 km | 56 € | 124 € |
| Schwanewede | 15 km | 60 € | 160 € |
| Osterholz-Scharmbeck | 17 km | 84 € | 198 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hagen im Bremischen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hagen im Bremischen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Hagen im Bremischen 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Hagen im Bremischen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Hagen im Bremischen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Hagen im Bremischen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Hagen im Bremischen innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Hagen im Bremischen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Hagen im Bremischen gilt: Hunde aus dem Tierheim: 12 Monate steuerfrei ab Erwerb (Nachweis durch Übergabevertrag).
Wann ist die Hundesteuer in Hagen im Bremischen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Hagen im Bremischen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli in einem Betrag.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Hagen im Bremischen vom 14. Dezember 2023, in Kraft 01.01.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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