Hundesteuer Beverstedt 2026

In Beverstedt kostet der erste Hund 56 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 68 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.

Erster Hund56 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen124 €pro Jahr

Steuersätze in Beverstedt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2015
Erster Hund56 €
Zweiter Hund68 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Beverstedt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 56 € 560 €
2 Hunde 124 € 1.240 €
3 Hunde 220 € 2.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Beverstedt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Beverstedt an. Hund in Beverstedt anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Beverstedt
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 56 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Beverstedt abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
  • Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Beverstedt im Vergleich

Beverstedt liegt 16 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen steht Beverstedt auf Platz 33 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Beverstedt Platz 156 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Beverstedt–56 €124 €
Loxstedt 12 km 61,50 € 164 €
Hagen im Bremischen 15 km 60 € 150 €
Bremerhaven 20 km 90 € 210 €
Bremervörde 22 km 48 € 132 €
Osterholz-Scharmbeck 23 km 84 € 198 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Beverstedt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Beverstedt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Beverstedt 124 € im Jahr: 56 € für den ersten und 68 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Beverstedt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Beverstedt gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Beverstedt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Beverstedt innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Beverstedt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Beverstedt nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Beverstedt vom 12.12.2011, geändert durch die Erste Satzung vom 08.12.2014 (in Kraft 01.01.2015)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Dezember 2014
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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