Hundesteuer Rastede 2026

In Rastede kostet der erste Hund 43 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 61 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2001.

Erster Hund43 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen104 €pro Jahr

Steuersätze in Rastede

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2001
Erster Hund43 €
Zweiter Hund61 €
Jeder weitere Hund80 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rastede?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 43 € 430 €
2 Hunde 104 € 1.040 €
3 Hunde 184 € 1.840 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rastede: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Rastede an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rastede
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 43 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Rastede aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die jagdlich verwendet werden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Rastede im Vergleich

Rastede liegt 29 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen steht Rastede auf Platz 14 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rastede Platz 53 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rastede–43 €104 €
Oldenburg (Oldb) 12 km 108 € 240 €
Bad Zwischenahn 15 km 50 € 120 €
Varel 17 km 64 € 168 €
Westerstede 18 km 50 € 150 €
Edewecht 19 km 42 € 120 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rastede

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rastede für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rastede 104 € im Jahr: 43 € für den ersten und 61 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Rastede einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Service-Seite der Gemeinde Rastede gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Rastede anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rastede innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Rastede fällig?

Die Service-Seite der Gemeinde Rastede nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Gemeinde Rastede: Finanzen / Statistik, Gebührensätze (Hundesteuer 1. Hund 43 €, 2. Hund 61 €, jeder weitere 80 €); Hundesteuersatzung vom 27.09.2000
Art der Quelle
offizielle Service-Seite der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Januar 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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