Hundesteuer Edewecht 2026
Stand: Satzung vom 19. Dezember 2016, geprüft am 13. Oktober 2026
In Edewecht kostet der erste Hund 42 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 78 €. Für einen gefährlichen Hund werden 336 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2008.
Steuersätze in Edewecht
| Erster Hund | 42 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 78 € |
| Jeder weitere Hund | 102 € |
| Gefährlicher Hund | 336 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung: Hunde mit besonderer Veranlagung, Erziehung oder Charaktereigenschaft und erhöhter Verletzungsgefahr, insbesondere nach wiederholter Aggressivität oder wenn die Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 NHundG festgestellt hat
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Edewecht?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 42 € | 420 € |
| 2 Hunde | 120 € | 1.200 € |
| 3 Hunde | 222 € | 2.220 € |
| 1 gefährlicher Hund | 336 € | 3.360 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Edewecht: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Edewecht an.
- Hundesteuermarke. Edewecht gibt keine Hundesteuermarke aus.
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- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Edewecht
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 42 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (z. B. Therapiebegleithunde mit Prüfung)
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Edewecht aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Edewecht im Vergleich
Edewecht liegt 30 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Edewecht Platz 8 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Edewecht Platz 40 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Edewecht | – | 42 € | 120 € |
| Bad Zwischenahn | 6 km | 50 € | 120 € |
| Westerstede | 15 km | 50 € | 150 € |
| Oldenburg (Oldb) | 15 km | 108 € | 240 € |
| Wardenburg | 16 km | 46 € | 125 € |
| Rastede | 19 km | 43 € | 104 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Edewecht
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Edewecht für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Edewecht 120 € im Jahr: 42 € für den ersten und 78 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Edewecht einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Edewecht 336 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 42 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Edewecht anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Edewecht innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Edewecht fällig?
Die Hundesteuersatzung von Edewecht nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.).
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Edewecht vom 17.12.2007, in Kraft 01.01.2008, mit 1. Änderung vom 14.12.2015 und 2. Änderung vom 19.12.2016
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Dezember 2016
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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