Hundesteuer Wardenburg 2026

In Wardenburg kostet der erste Hund 46 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 79 €. Für einen gefährlichen Hund werden 230 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2002.

Die Hundesteuer wird in Wardenburg vierteljährlich fällig.

Erster Hund46 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen125 €pro Jahr
Gefährlicher Hund230 €pro Jahr

Steuersätze in Wardenburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2002
Erster Hund46 €
Zweiter Hund79 €
Jeder weitere Hund95 €
Gefährlicher Hund230 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 4 der Satzung (u. a. Bullterrier, Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Dogue de Bordeaux und Kreuzungen); 230 € für den ersten, 394 € für den zweiten, 476 € für jeden weiteren Kampfhund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wardenburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 46 € 460 €
2 Hunde 125 € 1.250 €
3 Hunde 220 € 2.200 €
1 gefährlicher Hund 230 € 2.300 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wardenburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Gemeinde Wardenburg an. Hund in Wardenburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wardenburg
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 46 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wardenburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen mit Aufenthalt bis zu zwei Monaten in der Gemeinde für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Jagdhunde mit Jagdeignungsprüfung (Jagdschein und Empfehlung des Kreisjägermeisters)
  • 50 % für 3 Jahre für einen aus dem Tierheim übernommenen Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Wardenburg im Vergleich

Wardenburg liegt 26 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen steht Wardenburg auf Platz 15 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wardenburg Platz 62 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wardenburg–46 €125 €
Oldenburg (Oldb) 9 km 108 € 240 €
Edewecht 16 km 42 € 120 €
Bad Zwischenahn 18 km 50 € 120 €
Rastede 21 km 43 € 104 €
Ganderkesee 24 km 48 € 114 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wardenburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wardenburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wardenburg 125 € im Jahr: 46 € für den ersten und 79 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wardenburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wardenburg 230 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 46 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wardenburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wardenburg innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Wardenburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wardenburg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Wardenburg in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 04.08.2000 (Euro-Beträge ab 01.01.2002)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
4. August 2000
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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