Hundesteuer Brunsbüttel 2026
Stand: Satzung vom 10. Dezember 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Brunsbüttel kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 174 €. Für einen gefährlichen Hund werden 380 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Brunsbüttel
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 174 € |
| Jeder weitere Hund | 174 € |
| Gefährlicher Hund | 380 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, die von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft wurden (§ 4 Abs. 3): 380 € je gefährlichen Hund, 860 € für jeden weiteren gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Brunsbüttel?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 144 € | 1.440 € |
| 2 Hunde | 318 € | 3.180 € |
| 3 Hunde | 492 € | 4.920 € |
| 1 gefährlicher Hund | 380 € | 3.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Brunsbüttel: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Brunsbüttel an.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel die Uelzener Versicherung an. Anzeige
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel Cleos Welt an. Anzeige
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Brunsbüttel gilt:
- Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereines Dithmarschen e.V.: 24 Monate befreit (ein Hund je Haushalt)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag einmalig zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde, die im Rahmen der Berufsausübung als Sanitäts- und Rettungshunde eingesetzt werden
- Hunde von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen
- Geprüfte Therapiehunde, die unentgeltlich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden
- Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereines Dithmarschen e.V.: 24 Monate befreit (ein Hund je Haushalt)
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde
- 50 % für brauchbare Jagdhunde mit Prüfung und Jagdschein des Halters
- 50 % für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, nur für den ersten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Brunsbüttel im Vergleich
Brunsbüttel liegt 24 € über dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Brunsbüttel Platz 58 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Brunsbüttel Platz 1050 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Brunsbüttel | – | 144 € | 318 € |
| Otterndorf | 18 km | 80 € | 180 € |
| Meldorf | 22 km | 120 € | 258 € |
| Itzehoe | 25 km | 120 € | 264 € |
| Cuxhaven | 29 km | 96 € | 240 € |
| Heide | 33 km | 120 € | 264 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Brunsbüttel
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Brunsbüttel für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Brunsbüttel 318 € im Jahr: 144 € für den ersten und 174 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Brunsbüttel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Brunsbüttel 380 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Brunsbüttel anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Brunsbüttel innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Brunsbüttel befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Brunsbüttel gilt: Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereines Dithmarschen e.V.: 24 Monate befreit (ein Hund je Haushalt).
Wann ist die Hundesteuer in Brunsbüttel fällig?
Die Hundesteuersatzung von Brunsbüttel nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag einmalig zum 1. Juli.
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Brunsbüttel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Ratsbeschluss vom 10.12.2024, in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden