Hundesteuer Otterndorf 2026

In Otterndorf kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2025.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Otterndorf

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. April 2025
Erster Hund80 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund140 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat, ab dem Ersten des Monats der Feststellung; 600 € für den ersten, 700 € für den zweiten und 800 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; bei Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang gelten die Normalsätze

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Otterndorf?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 320 € 3.200 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Otterndorf: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Otterndorf an. Hund in Otterndorf anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Otterndorf gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Otterndorf abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden
  • Hunde, die vorübergehend in Tierschutzanstalten untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Hunde aus dem Tierheim: 1 Jahr befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Otterndorf aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
  • 50 % für Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Otterndorf im Vergleich

Otterndorf liegt 8 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Otterndorf Platz 84 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Otterndorf Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Otterndorf–80 €180 €
Cuxhaven 15 km 96 € 240 €
Brunsbüttel 18 km 144 € 318 €
Geestland 30 km 60 € 150 €
Meldorf 33 km 120 € 258 €
Bremerhaven 36 km 90 € 210 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Otterndorf

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Otterndorf für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Otterndorf 180 € im Jahr: 80 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Otterndorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Otterndorf 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Otterndorf anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Otterndorf innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Otterndorf befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Otterndorf gilt: Hunde aus dem Tierheim: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Otterndorf fällig?

Die Hundesteuersatzung von Otterndorf nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Otterndorf vom 25.02.2025, in Kraft 01.04.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. Februar 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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