Hundesteuer Buchloe 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2020, geprüft am 13. Oktober 2026
In Buchloe kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 85 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Steuersätze in Buchloe
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 85 € |
| Jeder weitere Hund | 110 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Buchloe?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 145 € | 1.450 € |
| 3 Hunde | 255 € | 2.550 € |
| 1 gefährlicher Hund | 700 € | 7.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Buchloe: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Buchloe an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Buchloe
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, danach jährlich zum 15. Februar.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zu Erwerbszwecken
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter und THW für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde von Angehörigen verbündeter Stationierungsstreitkräfte
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (bei Jagdhunden mit Brauchbarkeitsprüfung)
- Hunde aus einem anerkannten, öffentlich geförderten Tierheim: Ermäßigung um ein Zwölftel des Steuersatzes je Monat, längstens 12 Monate
- Jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund je Steuerpflichtigem
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Buchloe im Vergleich
Buchloe entspricht genau dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Buchloe Platz 32 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Buchloe Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Buchloe | – | 60 € | 145 € |
| Bad Wörishofen | 11 km | 75 € | 175 € |
| Landsberg am Lech | 11 km | 90 € | 240 € |
| Kaufbeuren | 19 km | 50 € | 100 € |
| Schongau | 28 km | 100 € | 300 € |
| Königsbrunn | 28 km | 50 € | 100 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Buchloe
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Buchloe für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Buchloe 145 € im Jahr: 60 € für den ersten und 85 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Buchloe einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Buchloe 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Buchloe anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Buchloe innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Buchloe fällig?
Die Hundesteuersatzung von Buchloe nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, danach jährlich zum 15. Februar.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Buchloe vom 09.11.2017, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.12.2020 (in Kraft 01.01.2021)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2020
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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