Hundesteuer Burgwedel 2026

In Burgwedel kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen140 €pro Jahr

Steuersätze in Burgwedel

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund60 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund112 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Burgwedel?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 140 € 1.400 €
3 Hunde 252 € 2.520 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Burgwedel: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Burgwedel an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Burgwedel
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahressteuer zum 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde im öffentlichen Interesse (u. a. Forst-, Jagd- und Feldschutzhunde, anerkannte Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde wissenschaftlicher Institute, Hunde in Tierschutzanstalten)
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen mit Aufenthalt bis zu zwei Monaten in der Gemeinde für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die jagdlich verwendet werden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Burgwedel im Vergleich

Burgwedel liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Burgwedel Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Burgwedel Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Burgwedel–60 €140 €
Isernhagen 6 km 108 € 288 €
Langenhagen 10 km 99 € 243 €
Wedemark 10 km 84 € 204 €
Burgdorf 11 km 75,60 € 189,60 €
Hannover 15 km 150 € 426 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Burgwedel

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Burgwedel für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Burgwedel 140 € im Jahr: 60 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Burgwedel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Burgwedel gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Burgwedel anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Burgwedel innerhalb von 1 Woche anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Burgwedel fällig?

Die Hundesteuersatzung von Burgwedel nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahressteuer zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Burgwedel vom 30.04.2001, Lesefassung mit 1. Änderung (14.12.2009) und 2. Änderung (17.12.2015, in Kraft 01.01.2016)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2015
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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