Hundesteuer Erkner 2026

In Erkner kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund300 €pro Jahr

Steuersätze in Erkner

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund105 €
Gefährlicher Hund300 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2a der Satzung: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu sowie Kreuzungen; weitere Rassen (u. a. Rottweiler, Dobermann, Cane Corso) gelten bis zum Negativzeugnis als gefährlich; ebenso auffällig gewordene Hunde (bissig, Wild hetzend); keine Befreiung oder Ermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Erkner?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 255 € 2.550 €
1 gefährlicher Hund 300 € 3.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Erkner: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Erkner an. Hund in Erkner anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Erkner gilt:
    • Hunde aus inländischen Tierheimen, Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen (ab 01.01.2023 angeschaffte Hunde)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Erkner abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Ein Hund, der für den Schutz oder die Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich ist (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen)
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre)
  • Hunde aus inländischen Tierheimen, Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen (ab 01.01.2023 angeschaffte Hunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für einen Jagdgebrauchshund mit Jagdeignungsprüfung
  • Steuer auf 40 % des Satzes für einen Hund von Empfängern von SGB XII und SGB II

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Erkner im Vergleich

Erkner entspricht genau dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Erkner Platz 23 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Erkner Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Erkner–60 €150 €
Hoppegarten 12 km 60 € 150 €
Wildau 14 km 69 € 138 €
Königs Wusterhausen 16 km 80 € 160 €
Rehfelde 17 km 50 € 150 €
Schönefeld 17 km 70 € 170 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Erkner

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Erkner für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Erkner 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Erkner einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Erkner 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Erkner anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Erkner innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Erkner befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Erkner gilt: Hunde aus inländischen Tierheimen, Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen (ab 01.01.2023 angeschaffte Hunde).

Wann ist die Hundesteuer in Erkner fällig?

Die Hundesteuersatzung von Erkner nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Erkner über die Erhebung einer Hundesteuer, Beschluss vom 07.04.2022, in Kraft 01.01.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
7. April 2022
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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