Hundesteuer Rehfelde 2026

In Rehfelde kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Rehfelde

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund50 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund400 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde im Sinne des § 5 der Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV) vom 24.06.2024; entfällt bei von der Ordnungsbehörde festgestellter Sozialverträglichkeit nach bestandener Wesensprüfung (§ 10 HundehV)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rehfelde?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rehfelde: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Rehfelde an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rehfelde
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Rehfelde

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 50 € 100 € 400 €
1.1.2025 bis 31.12.2025[2] 45 € 80 € 400 €
  1. 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rehfelde, Gemeindevertretung 29.04.2025, ausgefertigt 30.09.2025 (in Kraft 01.01.2026)
  2. Satzung der Gemeinde Rehfelde über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Gemeindevertretung 03.12.2024

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei zusammenhängende Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser, erheblich Gehbehinderter (G), außergewöhnlich Gehbehinderter (aG) oder hilfloser Personen (H); nur ein Hund je berechtigtem Halter
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Geprüfte Rettungshunde sowie Diensthunde der Polizei
  • Geprüfte Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten, höchstens drei Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
  • 50 % für einen Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB II (Kap. 3 Abschn. 2) oder SGB XII (Kap. 4)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Rehfelde im Vergleich

Rehfelde liegt 10 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Rehfelde Platz 17 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rehfelde Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rehfelde–50 €150 €
Strausberg 6 km 48 € 108 €
Erkner 17 km 60 € 150 €
Hoppegarten 19 km 60 € 150 €
Fürstenwalde/Spree 21 km 60 € 180 €
Bernau bei Berlin 28 km 60 € 160 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rehfelde

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rehfelde für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rehfelde 150 € im Jahr: 50 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Rehfelde einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rehfelde 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Rehfelde anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rehfelde innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Rehfelde fällig?

Die Hundesteuersatzung von Rehfelde nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rehfelde, Gemeindevertretung 29.04.2025, ausgefertigt 30.09.2025 (in Kraft 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. September 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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