Hundesteuer Frankenberg 2026
Stand: Service-Seite der Stadt vom 11. Februar 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Frankenberg kostet der erste Hund 42 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 78 €.
Steuersätze in Frankenberg
| Erster Hund | 42 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 78 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Frankenberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 42 € | 420 € |
| 2 Hunde | 120 € | 1.200 € |
| 3 Hunde | 210 € | 2.100 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Frankenberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich nach Erwerb des Hundes oder Zuzug bei der Stadt Frankenberg an. Hund in Frankenberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 42 € im Jahr.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Frankenberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Frankenberg im Vergleich
Frankenberg liegt 33,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Frankenberg Platz 3 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Frankenberg Platz 40 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Frankenberg | – | 42 € | 120 € |
| Bad Wildungen | 24 km | 60 € | 156 € |
| Winterberg | 24 km | 100 € | 230 € |
| Korbach | 24 km | 72 € | 180 € |
| Kirchhain | 28 km | 72 € | 156 € |
| Marburg | 28 km | 84 € | 216 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Frankenberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Frankenberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Frankenberg 120 € im Jahr: 42 € für den ersten und 78 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Frankenberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Service-Seite der Stadt Frankenberg gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Frankenberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Frankenberg unverzüglich nach Erwerb des Hundes oder Zuzug anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
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Quelle
- Dokument
- Stadt Frankenberg (Eder): Hundesteuer - Hund anmelden (Leistungsseite, Abschnitt Gebühren)
- Art der Quelle
- offizielle Service-Seite der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Februar 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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