Hundesteuer Hofgeismar 2026
Stand: Satzung, geprüft am 13. Oktober 2026
In Hofgeismar kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 117 €. Für einen gefährlichen Hund werden 540 € fällig.
Steuersätze in Hofgeismar
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 117 € |
| Jeder weitere Hund | 153 € |
| Gefährlicher Hund | 540 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 und 5 der Satzung: Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft oder Aggressivität sowie Hunde bestimmter Rassen und Kreuzungen (u. a. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler mit Übergangsregel)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hofgeismar?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 189 € | 1.890 € |
| 3 Hunde | 342 € | 3.420 € |
| 1 gefährlicher Hund | 540 € | 5.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Hofgeismar: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Hofgeismar an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hofgeismar
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07. (auf begründeten Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Hofgeismar abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden in der erforderlichen Anzahl
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Diensthunde von Polizeibeamten der Polizeistation Hofgeismar
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 10 % des Satzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
- 50 % für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellten
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Hofgeismar im Vergleich
Hofgeismar liegt 3,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Hofgeismar Platz 39 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Hofgeismar Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Hofgeismar | – | 72 € | 189 € |
| Borgentreich | 13 km | 75 € | 200 € |
| Warburg | 16 km | 90 € | 250 € |
| Vellmar | 17 km | 70 € | 170 € |
| Beverungen | 19 km | 84 € | 192 € |
| Hann. Münden | 21 km | 84 € | 216 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hofgeismar
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hofgeismar für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Hofgeismar 189 € im Jahr: 72 € für den ersten und 117 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Hofgeismar einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hofgeismar 540 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Hofgeismar anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Hofgeismar innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Hofgeismar fällig?
Die Hundesteuersatzung von Hofgeismar nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. (auf begründeten Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Hofgeismar (einschließlich Nachträge), Ortsrecht A 23
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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