Hundesteuer Neuenhaus 2026
Stand: Satzung vom 29. Oktober 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Neuenhaus kostet der erste Hund 42 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 750 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Neuenhaus
| Erster Hund | 42 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 102 € |
| Gefährlicher Hund | 750 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde: Hunde, deren Gefährlichkeit die Behörde nach § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG festgestellt hat, 750 € je Hund ab dem Monat der Feststellung; keine Befreiung oder Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neuenhaus?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 42 € | 420 € |
| 2 Hunde | 126 € | 1.260 € |
| 3 Hunde | 228 € | 2.280 € |
| 1 gefährlicher Hund | 750 € | 7.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Neuenhaus: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Neuenhaus an. Hund in Neuenhaus anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neuenhaus
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 42 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neuenhaus abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (auf Antrag)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl (auf Antrag)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl (auf Antrag)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (auf Antrag)
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (auf Antrag)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (auf Antrag)
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Neuenhaus aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % auf Antrag für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen und berufsmäßiger Einzelwächter
- 50 % auf Antrag für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Neuenhaus im Vergleich
Neuenhaus liegt 30 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Neuenhaus Platz 8 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Neuenhaus Platz 40 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Neuenhaus | – | 42 € | 126 € |
| Nordhorn | 10 km | 75,60 € | 201,60 € |
| Lingen (Ems) | 24 km | 60 € | 140 € |
| Bad Bentheim | 25 km | 84 € | 210 € |
| Meppen | 31 km | 51 € | 126 € |
| Gronau (Westf.) | 32 km | 42 € | 132 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neuenhaus
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neuenhaus für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Neuenhaus 126 € im Jahr: 42 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Neuenhaus einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neuenhaus 750 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 42 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Neuenhaus anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Neuenhaus innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Neuenhaus fällig?
Die Hundesteuersatzung von Neuenhaus nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Neuenhaus, Ratsbeschluss vom 29.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 29. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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