Hundesteuer Neuffen 2026

In Neuffen kostet der erste Hund 140 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 300 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.200 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund140 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen440 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.200 €pro Jahr

Steuersätze in Neuffen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund140 €
Zweiter Hund300 €
Jeder weitere Hund300 €
Gefährlicher Hund1.200 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde und gefährliche Hunde nach § 6 der Satzung: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen sowie von der Ortspolizeibehörde festgestellte gefährliche Hunde; 1.200 € für den ersten, 1.600 € für jeden weiteren; neben ihnen gehaltene normale Hunde zählen als weitere Hunde; Kampfhunde mit bestandener Verhaltensprüfung zahlen auf Antrag die Hälfte

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neuffen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 140 € 1.400 €
2 Hunde 440 € 4.400 €
3 Hunde 740 € 7.400 €
1 gefährlicher Hund 1.200 € 12.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Neuffen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Neuffen an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neuffen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 140 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde mit bestandener Jagdeignungsprüfung bei nachgewiesenem Jagdpachtverhältnis oder Jagderlaubnisschein
  • Hunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung, die regelmäßig als Therapiehund eingesetzt werden

Ermäßigt wird

  • 50 % für Kampfhunde mit bestandener Verhaltensprüfung (alle 3 Jahre zu wiederholen)
  • Zwingersteuer für Züchter: 300 € je Zwinger bis 5 Hunde, 300 € zusätzlich je bis zu 5 weitere Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Neuffen im Vergleich

Neuffen liegt 20 € über dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Neuffen Platz 125 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Neuffen Platz 1047 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neuffen–140 €440 €
Metzingen 7 km 120 € 360 €
Nürtingen 8 km 132 € 392 €
Kirchheim unter Teck 12 km 156 € 468 €
Pliezhausen 12 km 120 € 360 €
Reutlingen 14 km 156 € 468 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neuffen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neuffen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Neuffen 440 € im Jahr: 140 € für den ersten und 300 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Neuffen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neuffen 1.200 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 140 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Neuffen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Neuffen innerhalb von 1 Monat anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Neuffen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Neuffen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Neuffen vom 29.03.2022 mit Änderungen vom 21.10.2025 (Änderungen in Kraft 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden