Hundesteuer Neuffen 2026
Stand: Satzung vom 23. Oktober 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Neuffen kostet der erste Hund 140 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 300 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.200 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Neuffen
| Erster Hund | 140 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 300 € |
| Jeder weitere Hund | 300 € |
| Gefährlicher Hund | 1.200 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde und gefährliche Hunde nach § 6 der Satzung: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen sowie von der Ortspolizeibehörde festgestellte gefährliche Hunde; 1.200 € für den ersten, 1.600 € für jeden weiteren; neben ihnen gehaltene normale Hunde zählen als weitere Hunde; Kampfhunde mit bestandener Verhaltensprüfung zahlen auf Antrag die Hälfte
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neuffen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 140 € | 1.400 € |
| 2 Hunde | 440 € | 4.400 € |
| 3 Hunde | 740 € | 7.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.200 € | 12.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Neuffen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Neuffen an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neuffen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 140 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde mit bestandener Jagdeignungsprüfung bei nachgewiesenem Jagdpachtverhältnis oder Jagderlaubnisschein
- Hunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung, die regelmäßig als Therapiehund eingesetzt werden
Ermäßigt wird
- 50 % für Kampfhunde mit bestandener Verhaltensprüfung (alle 3 Jahre zu wiederholen)
- Zwingersteuer für Züchter: 300 € je Zwinger bis 5 Hunde, 300 € zusätzlich je bis zu 5 weitere Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Neuffen im Vergleich
Neuffen liegt 20 € über dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Neuffen Platz 125 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Neuffen Platz 1047 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Neuffen | – | 140 € | 440 € |
| Metzingen | 7 km | 120 € | 360 € |
| Nürtingen | 8 km | 132 € | 392 € |
| Kirchheim unter Teck | 12 km | 156 € | 468 € |
| Pliezhausen | 12 km | 120 € | 360 € |
| Reutlingen | 14 km | 156 € | 468 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neuffen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neuffen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Neuffen 440 € im Jahr: 140 € für den ersten und 300 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Neuffen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neuffen 1.200 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 140 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Neuffen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Neuffen innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Neuffen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Neuffen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Neuffen vom 29.03.2022 mit Änderungen vom 21.10.2025 (Änderungen in Kraft 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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