Hundesteuer Ochsenfurt 2026

In Ochsenfurt kostet der erste Hund 30 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Erster Hund30 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen110 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Ochsenfurt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund30 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 a der Satzung: Hunde der in der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung) genannten Rassen und Gruppen und Kreuzungen sowie im Einzelfall durch Ausbildung gesteigert aggressive Hunde; 500 € je Hund, auch bei Negativzeugnis, keine Ermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ochsenfurt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 30 € 300 €
2 Hunde 110 € 1.100 €
3 Hunde 230 € 2.300 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ochsenfurt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Ochsenfurt an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ochsenfurt
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 30 € im Jahr. Fällig: zum 01.02. jeden Jahres, erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW und Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen entfernt)
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern für Jagd und Forstschutz (bei Jagdhunden mit Brauchbarkeitsprüfung), nur für einen Hund
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund (nicht für Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Ochsenfurt im Vergleich

Ochsenfurt liegt 30 € unter dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Ochsenfurt Platz 4 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ochsenfurt Platz 7 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ochsenfurt–30 €110 €
Kitzingen 11 km 40 € 120 €
Würzburg 17 km 100 € 200 €
Bad Mergentheim 28 km 108 € 324 €
Tauberbischofsheim 29 km 96 € 288 €
Wertheim 40 km 96 € 288 €
Median Bayern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ochsenfurt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ochsenfurt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ochsenfurt 110 € im Jahr: 30 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ochsenfurt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ochsenfurt 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 30 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Ochsenfurt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ochsenfurt unverzüglich anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Ochsenfurt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ochsenfurt nennt als Fälligkeit: zum 01.02. jeden Jahres, erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ochsenfurt vom 18. Dezember 2015, in Kraft 01.01.2016 (zu Grundsatzung vom 05.07.2006)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2015
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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