Hundesteuer Ochsenfurt 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2015, geprüft am 13. Oktober 2026
In Ochsenfurt kostet der erste Hund 30 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Steuersätze in Ochsenfurt
| Erster Hund | 30 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 a der Satzung: Hunde der in der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung) genannten Rassen und Gruppen und Kreuzungen sowie im Einzelfall durch Ausbildung gesteigert aggressive Hunde; 500 € je Hund, auch bei Negativzeugnis, keine Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ochsenfurt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 30 € | 300 € |
| 2 Hunde | 110 € | 1.100 € |
| 3 Hunde | 230 € | 2.300 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ochsenfurt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Ochsenfurt an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ochsenfurt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 30 € im Jahr. Fällig: zum 01.02. jeden Jahres, erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW und Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen entfernt)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern für Jagd und Forstschutz (bei Jagdhunden mit Brauchbarkeitsprüfung), nur für einen Hund
- Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund (nicht für Kampfhunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Ochsenfurt im Vergleich
Ochsenfurt liegt 30 € unter dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Ochsenfurt Platz 4 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ochsenfurt Platz 7 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ochsenfurt | – | 30 € | 110 € |
| Kitzingen | 11 km | 40 € | 120 € |
| Würzburg | 17 km | 100 € | 200 € |
| Bad Mergentheim | 28 km | 108 € | 324 € |
| Tauberbischofsheim | 29 km | 96 € | 288 € |
| Wertheim | 40 km | 96 € | 288 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ochsenfurt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ochsenfurt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ochsenfurt 110 € im Jahr: 30 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Ochsenfurt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ochsenfurt 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 30 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Ochsenfurt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ochsenfurt unverzüglich anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Ochsenfurt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ochsenfurt nennt als Fälligkeit: zum 01.02. jeden Jahres, erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ochsenfurt vom 18. Dezember 2015, in Kraft 01.01.2016 (zu Grundsatzung vom 05.07.2006)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2015
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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