Hundesteuer Tauberbischofsheim 2026
Stand: Satzung vom 16. Dezember 2020, geprüft am 13. Oktober 2026
In Tauberbischofsheim kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Steuersätze in Tauberbischofsheim
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 192 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 4 und 5 der Satzung (die Satzung definiert den Begriff nicht näher); zweiter und jeder weitere Kampfhund 960 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Tauberbischofsheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 3 Hunde | 480 € | 4.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Tauberbischofsheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Tauberbischofsheim an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Tauberbischofsheim
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für Züchter: das Zweifache des Steuersatzes für bis zu 5 Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Tauberbischofsheim im Vergleich
Tauberbischofsheim liegt 24 € unter dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Tauberbischofsheim Platz 19 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Tauberbischofsheim Platz 668 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Tauberbischofsheim | – | 96 € | 288 € |
| Bad Mergentheim | 17 km | 108 € | 324 € |
| Wertheim | 19 km | 96 € | 288 € |
| Buchen | 27 km | 72 € | 216 € |
| Würzburg | 27 km | 100 € | 200 € |
| Osterburken | 27 km | 90 € | 270 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Tauberbischofsheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Tauberbischofsheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Tauberbischofsheim 288 € im Jahr: 96 € für den ersten und 192 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Tauberbischofsheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Tauberbischofsheim 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Tauberbischofsheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Tauberbischofsheim innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Tauberbischofsheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Tauberbischofsheim nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
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Quelle
- Dokument
- 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Tauberbischofsheim vom 16.12.2020 (in Kraft 01.01.2021), Grundsatzung vom 23.10.1996
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Dezember 2020
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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