Hundesteuer Osterburken 2026

In Osterburken kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Der zweite und jeder weitere Hund kostet das Doppelte des Satzes für den ersten Hund.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen270 €pro Jahr

Steuersätze in Osterburken

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund90 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Osterburken?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 270 € 2.700 €
3 Hunde 450 € 4.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Osterburken: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Osterburken an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Osterburken
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber und sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Jagdgebrauchshunde von Forstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern, Jagdpächtern und Begehungsscheininhabern mit Brauchbarkeitsprüfung
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für Züchter rassereiner Hunde im Zuchtbuch: das Dreifache des Steuersatzes, bei mehr als 5 Hunden zusätzlich je bis zu 5 weitere Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Osterburken im Vergleich

Osterburken liegt 30 € unter dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Osterburken Platz 12 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Osterburken Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Osterburken–90 €270 €
Buchen 13 km 72 € 216 €
Mosbach 22 km 108 € 324 €
Öhringen 26 km 96 € 288 €
Bad Mergentheim 26 km 108 € 324 €
Bad Friedrichshall 27 km 144 € 432 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Osterburken

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Osterburken für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Osterburken 270 € im Jahr: 90 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Osterburken einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Osterburken gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Osterburken anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Osterburken innerhalb von 1 Monat anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Osterburken fällig?

Die Hundesteuersatzung von Osterburken nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Osterburken (fortgeschriebener Satzungstext, Stand nach Satzungsanpassung vom 21.11.2022, in Kraft 01.01.2023)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. November 2022
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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