Hundesteuer Buchen 2026

In Buchen kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 312 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2010.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr
Gefährlicher Hund312 €pro Jahr

Steuersätze in Buchen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2010
Erster Hund72 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hund312 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde (u. a. Pit Bull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen) und gefährliche Hunde nach § 5 a; jeder weitere Kampfhund oder gefährliche Hund 624 €; Gegenbeweis durch Prüfung möglich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Buchen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 216 € 2.160 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 312 € 3.120 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Buchen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Buchen an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Buchen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
  • Hunde mit innerhalb von 12 Monaten erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich außerhalb eines Bebauungszusammenhangs (ein Hund je Anwesen)

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer 250 € je Zwinger für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden der gleichen Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin (nicht für Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Buchen im Vergleich

Buchen liegt 48 € unter dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg steht Buchen auf Platz 1 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Buchen Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Buchen–72 €216 €
Osterburken 13 km 90 € 270 €
Miltenberg 21 km 70 € 210 €
Mosbach 23 km 108 € 324 €
Eberbach 25 km 99 € 297 €
Tauberbischofsheim 27 km 96 € 288 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Buchen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Buchen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Buchen 216 € im Jahr: 72 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Buchen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Buchen 312 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Buchen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Buchen innerhalb von 1 Monat anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Buchen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Buchen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Buchen (Odenwald) i. d. F. der Änderungssatzung vom 01.01.2010
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Januar 2010
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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