Hundesteuer Eberbach 2026
Stand: Satzung vom 23. September 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Eberbach kostet der erste Hund 99 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 198 €. Für einen gefährlichen Hund werden 450 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Eberbach
| Erster Hund | 99 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 198 € |
| Jeder weitere Hund | 198 € |
| Gefährlicher Hund | 450 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung (u. a. Pit Bull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen, sowie im Einzelfall nach Haltung oder Ausbildung): 450 € für den ersten, 900 € für jeden weiteren Kampfhund; keine Steuervergünstigungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eberbach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 99 € | 990 € |
| 2 Hunde | 297 € | 2.970 € |
| 3 Hunde | 495 € | 4.950 € |
| 1 gefährlicher Hund | 450 € | 4.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Eberbach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Eberbach an. Hund in Eberbach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Eberbach
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 99 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eberbach abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
- Geprüfte Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin: das Dreifache des Satzes für den ersten Hund (297 €)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Eberbach im Vergleich
Eberbach liegt 21 € unter dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Eberbach Platz 36 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Eberbach Platz 739 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Eberbach | – | 99 € | 297 € |
| Neckargemünd | 16 km | 100 € | 300 € |
| Mosbach | 17 km | 108 € | 324 € |
| Heidelberg | 21 km | 144 € | 432 € |
| Schriesheim | 24 km | 110 € | 330 € |
| Michelstadt | 24 km | 60 € | 156 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eberbach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eberbach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Eberbach 297 € im Jahr: 99 € für den ersten und 198 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Eberbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eberbach 450 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 99 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Eberbach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Eberbach innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Eberbach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Eberbach nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eberbach über die Erhebung einer Hundesteuer vom 18.10.1996, Gemeinderatsbeschluss vom 23.09.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. September 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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