Hundesteuer Michelstadt 2026
Stand: Satzung vom 1. April 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Michelstadt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Michelstadt
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 oder § 2 Abs. 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird oder festgestellt ist; mit bestandener Begleithundeprüfung auf Antrag Ermäßigung auf 25 %
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Michelstadt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 156 € | 1.560 € |
| 3 Hunde | 276 € | 2.760 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Michelstadt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Michelstadt an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Michelstadt gilt:
- Hunde aus den Tierheimen Tierschutzverein Odenwald (Würzberg) oder Tiere in Not Odenwald (Reichelsheim): bis Ende des Folgejahres nach dem Erwerb befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07. (bei Erstfestsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten (auf Kosten des Dienstherrn angeschafft)
- Hunde ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken (z. B. Herdengebrauchshunde, Hunde gewerbsmäßiger Hundehändler)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus den Tierheimen Tierschutzverein Odenwald (Würzberg) oder Tiere in Not Odenwald (Reichelsheim): bis Ende des Folgejahres nach dem Erwerb befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Rettungshunde
- 25 % des Satzes für gefährliche Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung (VDH) und ohne Auffälligkeit in den letzten 24 Monaten
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Michelstadt im Vergleich
Michelstadt liegt 15,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Michelstadt Platz 13 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Michelstadt Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Michelstadt | – | 60 € | 156 € |
| Miltenberg | 18 km | 70 € | 210 € |
| Reinheim | 20 km | 36 € | 84 € |
| Groß-Umstadt | 22 km | 66 € | 165 € |
| Eberbach | 24 km | 99 € | 297 € |
| Ober-Ramstadt | 25 km | 72 € | 192 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Michelstadt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Michelstadt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Michelstadt 156 € im Jahr: 60 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Michelstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Michelstadt 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Michelstadt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Michelstadt innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Michelstadt befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Michelstadt gilt: Hunde aus den Tierheimen Tierschutzverein Odenwald (Würzberg) oder Tiere in Not Odenwald (Reichelsheim): bis Ende des Folgejahres nach dem Erwerb befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Michelstadt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Michelstadt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. (bei Erstfestsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids).
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (HStS) im Gebiet der Stadt Michelstadt, Beschluss 01.04.2025, ausgefertigt 16.06.2025, in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. April 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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