Hundesteuer Reinheim 2026

In Reinheim kostet der erste Hund 36 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 48 €.

Erster Hund36 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen84 €pro Jahr

Steuersätze in Reinheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund36 €
Zweiter Hund48 €
Jeder weitere Hund60 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Reinheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 36 € 360 €
2 Hunde 84 € 840 €
3 Hunde 144 € 1.440 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Reinheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Reinheim an. Hund in Reinheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Reinheim gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des Jahres nach dem Erwerbsjahr (§ 6 Abs. 2 Buchst. d, Nachweis durch Kopie des Tierheimvertrags)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 36 € im Jahr. Fällig: 15. Mai.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des Jahres nach dem Erwerbsjahr (§ 6 Abs. 2 Buchst. d, Nachweis durch Kopie des Tierheimvertrags)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Reinheim im Vergleich

Reinheim liegt 39,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen steht Reinheim auf Platz 2 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Reinheim Platz 15 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Reinheim–36 €84 €
Ober-Ramstadt 7 km 72 € 192 €
Groß-Umstadt 8 km 66 € 165 €
Dieburg 8 km 54 € 135 €
Mühltal 10 km 60 € 156 €
Darmstadt 14 km 120 € 276 €
Median Hessen–75,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Reinheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Reinheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Reinheim 84 € im Jahr: 36 € für den ersten und 48 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Reinheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Service-Seite der Stadt Reinheim gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Reinheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Reinheim innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Reinheim befreit?

Ja, nach der Service-Seite der Stadt Reinheim gilt: Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des Jahres nach dem Erwerbsjahr (§ 6 Abs. 2 Buchst. d, Nachweis durch Kopie des Tierheimvertrags).

Wann ist die Hundesteuer in Reinheim fällig?

Die Service-Seite der Stadt Reinheim nennt als Fälligkeit: 15. Mai.

Quelle

Dokument
Stadt Reinheim: Steuern und Abgaben, Abschnitt Hundesteuer (Hundesteuersatzung nicht gefunden)
Art der Quelle
offizielle Service-Seite der Gemeinde
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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