Hundesteuer Groß-Umstadt 2026

In Groß-Umstadt kostet der erste Hund 66 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 99 €. Für einen gefährlichen Hund werden 726 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund66 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen165 €pro Jahr
Gefährlicher Hund726 €pro Jahr

Steuersätze in Groß-Umstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund66 €
Zweiter Hund99 €
Jeder weitere Hund132 €
Gefährlicher Hund726 €

Als gefährlich gilt: Hunde bestimmter Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hessen) vermutet wird oder die nach dieser Verordnung gefährlich sind; ein gefährlicher Hund zählt stets als erster Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Groß-Umstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 66 € 660 €
2 Hunde 165 € 1.650 €
3 Hunde 297 € 2.970 €
1 gefährlicher Hund 726 € 7.260 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Groß-Umstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Groß-Umstadt an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Groß-Umstadt gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim: befreit bis Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr des Erwerbs folgt
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 66 € im Jahr. Fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Groß-Umstadt

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 66 € 99 € 726 €
1.1.2022 bis 31.12.2025[2] 60 € 90 € 660 €
  1. 2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Groß-Umstadt (Beschluss 22.05.2025, in Kraft 01.01.2026)
  2. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Groß-Umstadt vom 27.01.2022

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H)
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten auf Kosten des Dienstherrn
  • Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (z. B. Herdengebrauchshunde, Hunde von Hundehändlern)
  • Geprüfte Melde- und Sanitätshunde
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Hunde aus dem Tierheim: befreit bis Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr des Erwerbs folgt

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Groß-Umstadt im Vergleich

Groß-Umstadt liegt 9,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Groß-Umstadt Platz 32 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Groß-Umstadt Platz 307 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Groß-Umstadt–66 €165 €
Dieburg 7 km 54 € 135 €
Reinheim 8 km 36 € 84 €
Ober-Ramstadt 14 km 72 € 192 €
Rödermark 14 km 120 € 270 €
Mühltal 17 km 60 € 156 €
Median Hessen–75,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Groß-Umstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Groß-Umstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Groß-Umstadt 165 € im Jahr: 66 € für den ersten und 99 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Groß-Umstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Groß-Umstadt 726 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 66 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Groß-Umstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Groß-Umstadt innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Groß-Umstadt befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Groß-Umstadt gilt: Hunde aus dem Tierheim: befreit bis Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr des Erwerbs folgt.

Wann ist die Hundesteuer in Groß-Umstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Groß-Umstadt nennt als Fälligkeit: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Groß-Umstadt (Beschluss 22.05.2025, in Kraft 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Juni 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden