Hundesteuer Groß-Umstadt 2026
Stand: Satzung vom 13. Juni 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Groß-Umstadt kostet der erste Hund 66 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 99 €. Für einen gefährlichen Hund werden 726 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Groß-Umstadt
| Erster Hund | 66 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 99 € |
| Jeder weitere Hund | 132 € |
| Gefährlicher Hund | 726 € |
Als gefährlich gilt: Hunde bestimmter Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hessen) vermutet wird oder die nach dieser Verordnung gefährlich sind; ein gefährlicher Hund zählt stets als erster Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Groß-Umstadt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 66 € | 660 € |
| 2 Hunde | 165 € | 1.650 € |
| 3 Hunde | 297 € | 2.970 € |
| 1 gefährlicher Hund | 726 € | 7.260 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Groß-Umstadt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Groß-Umstadt an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Groß-Umstadt gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: befreit bis Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr des Erwerbs folgt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 66 € im Jahr. Fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Groß-Umstadt
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2026[1] | 66 € | 99 € | 726 € |
| 1.1.2022 bis 31.12.2025[2] | 60 € | 90 € | 660 € |
- 2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Groß-Umstadt (Beschluss 22.05.2025, in Kraft 01.01.2026)
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Groß-Umstadt vom 27.01.2022
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten auf Kosten des Dienstherrn
- Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (z. B. Herdengebrauchshunde, Hunde von Hundehändlern)
- Geprüfte Melde- und Sanitätshunde
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim: befreit bis Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr des Erwerbs folgt
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Groß-Umstadt im Vergleich
Groß-Umstadt liegt 9,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Groß-Umstadt Platz 32 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Groß-Umstadt Platz 307 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Groß-Umstadt | – | 66 € | 165 € |
| Dieburg | 7 km | 54 € | 135 € |
| Reinheim | 8 km | 36 € | 84 € |
| Ober-Ramstadt | 14 km | 72 € | 192 € |
| Rödermark | 14 km | 120 € | 270 € |
| Mühltal | 17 km | 60 € | 156 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Groß-Umstadt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Groß-Umstadt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Groß-Umstadt 165 € im Jahr: 66 € für den ersten und 99 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Groß-Umstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Groß-Umstadt 726 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 66 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Groß-Umstadt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Groß-Umstadt innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Groß-Umstadt befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Groß-Umstadt gilt: Hunde aus dem Tierheim: befreit bis Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr des Erwerbs folgt.
Wann ist die Hundesteuer in Groß-Umstadt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Groß-Umstadt nennt als Fälligkeit: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag zum 1. Juli.
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Quelle
- Dokument
- 2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Groß-Umstadt (Beschluss 22.05.2025, in Kraft 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Juni 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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