Hundesteuer Dieburg 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2017, geprüft am 13. Oktober 2026
In Dieburg kostet der erste Hund 54 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 81 €. Für einen gefährlichen Hund werden 504 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.
Steuersätze in Dieburg
| Erster Hund | 54 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 81 € |
| Jeder weitere Hund | 108 € |
| Gefährlicher Hund | 504 € |
Als gefährlich gilt: Hunde mit über das natürliche Maß hinausgehender Kampfbereitschaft oder nach Biss-/Hetzverhalten sowie Rassen und Gruppen samt Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 der Hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird oder festgestellt ist
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Dieburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 54 € | 540 € |
| 2 Hunde | 135 € | 1.350 € |
| 3 Hunde | 243 € | 2.430 € |
| 1 gefährlicher Hund | 504 € | 5.040 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Dieburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Dieburg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Dieburg gilt:
- Tierheimhunde: befreit bis Ende des Kalenderjahres, in dem das Tier erworben wurde
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 54 € im Jahr. Fällig: 1. Juli mit dem Jahresbetrag; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten auf Kosten des Dienstherrn
- Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (z. B. Herdengebrauchshunde, Hunde von Hundehändlern)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Tierheimhunde: befreit bis Ende des Kalenderjahres, in dem das Tier erworben wurde
- Geprüfte Rettungshunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil
- 50 % für den ersten Hund bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und einkommensmäßig Gleichstehenden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Dieburg im Vergleich
Dieburg liegt 21,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Dieburg Platz 10 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Dieburg Platz 143 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Dieburg | – | 54 € | 135 € |
| Groß-Umstadt | 7 km | 66 € | 165 € |
| Reinheim | 8 km | 36 € | 84 € |
| Rödermark | 9 km | 120 € | 270 € |
| Ober-Ramstadt | 10 km | 72 € | 192 € |
| Dietzenbach | 13 km | 90 € | 180 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Dieburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Dieburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Dieburg 135 € im Jahr: 54 € für den ersten und 81 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Dieburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Dieburg 504 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 54 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Dieburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Dieburg innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Dieburg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Dieburg gilt: Tierheimhunde: befreit bis Ende des Kalenderjahres, in dem das Tier erworben wurde.
Wann ist die Hundesteuer in Dieburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Dieburg nennt als Fälligkeit: 1. Juli mit dem Jahresbetrag; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Dieburg (Beschluss 18.12.2017, in Kraft 01.01.2018)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2017
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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