Hundesteuer Mühltal 2026

In Mühltal kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen156 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Mühltal

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2014
Erster Hund60 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gefahrenabwehrverordnung vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 gefährlich sind; keine Steuerbefreiung oder -ermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Mühltal?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 156 € 1.560 €
3 Hunde 276 € 2.760 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Mühltal: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Mühltal an. Hund in Mühltal anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Mühltal gilt:
    • Hunde, die aus einem Tierheim erworben wurden: befreit bis zum Ende des Jahres des Erwerbs
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Mühltal abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G oder H)
  • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden
  • Hunde, die aus einem Tierheim erworben wurden: befreit bis zum Ende des Jahres des Erwerbs

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Mühltal im Vergleich

Mühltal liegt 15,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Mühltal Platz 13 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Mühltal Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Mühltal–60 €156 €
Ober-Ramstadt 3 km 72 € 192 €
Darmstadt 6 km 120 € 276 €
Pfungstadt 8 km 48 € 144 €
Reinheim 10 km 36 € 84 €
Griesheim 11 km 60 € 138 €
Median Hessen–75,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mühltal

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mühltal für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Mühltal 156 € im Jahr: 60 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Mühltal einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Mühltal 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Mühltal anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Mühltal innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Mühltal befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Mühltal gilt: Hunde, die aus einem Tierheim erworben wurden: befreit bis zum Ende des Jahres des Erwerbs.

Wann ist die Hundesteuer in Mühltal fällig?

Die Hundesteuersatzung von Mühltal nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Mühltal, Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2013, in Kraft 01.01.2014
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2013
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden