Hundesteuer Pfungstadt 2026
Stand: Satzung vom 28. Juni 2017, geprüft am 13. Oktober 2026
In Pfungstadt kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2017.
Steuersätze in Pfungstadt
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 108 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 HundeVO Hessen vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 HundeVO gefährlich sind; keine Steuerbefreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pfungstadt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 144 € | 1.440 € |
| 3 Hunde | 252 € | 2.520 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Pfungstadt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Pfungstadt an. Hund in Pfungstadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Pfungstadt gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Pfungstadt: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: 15. Februar und 15. August mit dem Halbjahresbetrag.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Pfungstadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenhunde und Behindertenbegleithunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, die auf Kosten des Dienstherrn angeschafft wurden und in dessen Eigentum bleiben
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes
- Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (z. B. Herdengebrauchshunde, Hunde gewerblicher Hundehändler)
- Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim Pfungstadt: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde mit bestandener Begleithunde-, Schutzhunde-, Jagdhundeprüfung oder gleichwertiger Prüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Pfungstadt im Vergleich
Pfungstadt liegt 27,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen steht Pfungstadt auf Platz 7 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Pfungstadt Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Pfungstadt | – | 48 € | 144 € |
| Griesheim | 7 km | 60 € | 138 € |
| Mühltal | 8 km | 60 € | 156 € |
| Riedstadt | 8 km | 94 € | 238 € |
| Darmstadt | 9 km | 120 € | 276 € |
| Ober-Ramstadt | 11 km | 72 € | 192 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pfungstadt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pfungstadt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Pfungstadt 144 € im Jahr: 48 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Pfungstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pfungstadt 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Pfungstadt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Pfungstadt innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Pfungstadt befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Pfungstadt gilt: Hunde aus dem Tierheim Pfungstadt: befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Pfungstadt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Pfungstadt nennt als Fälligkeit: 15. Februar und 15. August mit dem Halbjahresbetrag.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Pfungstadt vom 19.06.2017 (ausgefertigt 28.06.2017), in Kraft 01.07.2017
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. Juni 2017
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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