Hundesteuer Riedstadt 2026

In Riedstadt kostet der erste Hund 94 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 762 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.

Erster Hund94 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen238 €pro Jahr
Gefährlicher Hund762 €pro Jahr

Steuersätze in Riedstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2015
Erster Hund94 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hund762 €

Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gefahrenabwehrverordnung vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 der Verordnung gefährlich sind; keine Befreiungen oder Ermäßigungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Riedstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 94 € 940 €
2 Hunde 238 € 2.380 €
3 Hunde 382 € 3.820 €
1 gefährlicher Hund 762 € 7.620 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Riedstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Riedstadt an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Riedstadt gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 94 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01. Juli mit dem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
  • Hunde ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken (u. a. Herdengebrauchshunde, Hunde gewerbsmäßiger Hundehändler)
  • Rettungshunde anerkannter Hilfsorganisationen mit Ausbildung und Prüfung
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Stadtteil entfernt
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Riedstadt im Vergleich

Riedstadt liegt 18,50 € über dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen steht Riedstadt auf Platz 77 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Riedstadt Platz 661 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Riedstadt–94 €238 €
Griesheim 5 km 60 € 138 €
Pfungstadt 8 km 48 € 144 €
Groß-Gerau 10 km 84 € 168 €
Weiterstadt 10 km 42 € 114 €
Oppenheim 10 km 75 € 255 €
Median Hessen–75,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Riedstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Riedstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Riedstadt 238 € im Jahr: 94 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Riedstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Riedstadt 762 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 94 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Riedstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Riedstadt innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Riedstadt befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Riedstadt gilt: Hunde aus einem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres.

Wann ist die Hundesteuer in Riedstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Riedstadt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01. Juli mit dem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Riedstadt, Beschluss vom 14.12.2023, in Kraft 01.01.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden