Hundesteuer Oppenheim 2026
Stand: Satzung vom 24. Juni 2026, geprüft am 13. Oktober 2026
In Oppenheim kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Oppenheim
| Erster Hund | 75 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 250 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung (bissig, Wild- oder Viehhetzer, Menschen angesprungen, gesteigerte Kampfbereitschaft); Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier gelten unwiderlegbar als gefährlich; Steuer ist das Achtfache des jeweiligen Satzes (erster Hund 600 €, zweiter 1.440 €, weitere 2.000 €)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Oppenheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 75 € | 750 € |
| 2 Hunde | 255 € | 2.550 € |
| 3 Hunde | 505 € | 5.050 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Oppenheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Oppenheim an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Oppenheim
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (nur ein Hund)
- Rettungshunde im regelmäßigen Einsatz bei Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder anerkannter Hilfsorganisation mit Prüfung
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Schweißhunde anerkannter Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (höchstens zwei Hunde, nicht für gefährliche Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Oppenheim im Vergleich
Oppenheim liegt 15 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Oppenheim Platz 13 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Oppenheim Platz 426 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Oppenheim | – | 75 € | 255 € |
| Nierstein | 3 km | 70 € | 220 € |
| Bodenheim | 9 km | 80 € | 200 € |
| Riedstadt | 10 km | 94 € | 238 € |
| Groß-Gerau | 12 km | 84 € | 168 € |
| Nauheim | 13 km | 90 € | 204 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Oppenheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Oppenheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Oppenheim 255 € im Jahr: 75 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Oppenheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Oppenheim 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Oppenheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Oppenheim innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Oppenheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Oppenheim nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
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Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Oppenheim für das Haushaltsjahr 2026 vom 24.06.2026 (Hundesteuersätze); Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 06.02.2017
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 24. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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