Hundesteuer Nierstein 2026
Stand: Satzung vom 27. Mai 2026, geprüft am 13. Oktober 2026
In Nierstein kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Nierstein
| Erster Hund | 70 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 210 € |
| Gefährlicher Hund | erhöht, Betrag nicht bestätigt |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 bis 5 der Satzung (u. a. Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier unwiderlegbar; Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Tosa Inu vermutet) werden gesondert besteuert; die Haushaltssatzung 2026 nennt keinen eigenen Satz
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nierstein?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 70 € | 700 € |
| 2 Hunde | 220 € | 2.200 € |
| 3 Hunde | 430 € | 4.300 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Nierstein: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Nierstein an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Nierstein
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (nur ein Hund)
- Geprüfte Rettungshunde, die regelmäßig bei Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder anerkannten Hilfsorganisationen eingesetzt sind
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach dem Landesjagdgesetz
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (höchstens zwei Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Nierstein im Vergleich
Nierstein liegt 20 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz steht Nierstein auf Platz 9 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Nierstein Platz 330 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Nierstein | – | 70 € | 220 € |
| Oppenheim | 3 km | 75 € | 255 € |
| Bodenheim | 7 km | 80 € | 200 € |
| Nieder-Olm | 11 km | 45 € | 105 € |
| Nauheim | 12 km | 90 € | 204 € |
| Groß-Gerau | 12 km | 84 € | 168 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nierstein
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nierstein für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Nierstein 220 € im Jahr: 70 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Nierstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja, die Hundesteuersatzung von Nierstein sieht einen höheren Satz für gefährliche Hunde vor; den Betrag haben wir noch nicht bestätigt.
Bis wann muss ich einen Hund in Nierstein anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Nierstein innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Nierstein fällig?
Die Hundesteuersatzung von Nierstein nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
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Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für das Haushaltsjahr 2026 (Hundesteuer § 5 Abs. 2), ausgefertigt 27.05.2026; Hundesteuersatzung vom 24.02.2017
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 27. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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