Hundesteuer Bodenheim 2026
Stand: Service-Seite der Gemeinde vom 8. Dezember 2015, geprüft am 13. Oktober 2026
In Bodenheim kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 240 € fällig.
Steuersätze in Bodenheim
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 140 € |
| Gefährlicher Hund | 240 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung: bissige Hunde, Hunde mit Wild- oder Viehhetzen, Hunde mit gefahrdrohendem Anspringen, Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft; bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlingen wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet; Sätze: 1. gefährlicher Hund 240 €, 2. gefährlicher Hund 360 €, jeder weitere 420 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bodenheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 200 € | 2.000 € |
| 3 Hunde | 340 € | 3.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 240 € | 2.400 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bodenheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Bodenheim an. Hund in Bodenheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bodenheim
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli (auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bodenheim abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (nur ein Hund)
- Geprüfte Rettungshunde im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungs- oder Katastrophenschutzeinsatz
- Hunde, die vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
- Schweißhunde anerkannter Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (höchstens zwei Hunde, nicht für gefährliche Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bodenheim im Vergleich
Bodenheim liegt 10 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Bodenheim Platz 16 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bodenheim Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bodenheim | – | 80 € | 200 € |
| Nierstein | 7 km | 70 € | 220 € |
| Nieder-Olm | 8 km | 45 € | 105 € |
| Mainz | 9 km | 186 € | 402 € |
| Oppenheim | 9 km | 75 € | 255 € |
| Rüsselsheim am Main | 11 km | 96 € | 264 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bodenheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bodenheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bodenheim 200 € im Jahr: 80 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bodenheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bodenheim 240 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bodenheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bodenheim innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bodenheim fällig?
Die Service-Seite der Gemeinde Bodenheim nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli (auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
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Quelle
- Dokument
- Steuersätze der Ortsgemeinde Bodenheim (Hundesteuer, volle Euro), Verbandsgemeinde Bodenheim; Rahmen: Satzung der Ortsgemeinde Bodenheim über die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Hundesteuer vom 08.12.2015
- Art der Quelle
- offizielle Service-Seite der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. Dezember 2015
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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