Hundesteuer Schriesheim 2026

In Schriesheim kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 220 €. Für einen gefährlichen Hund werden 550 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund110 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen330 €pro Jahr
Gefährlicher Hund550 €pro Jahr

Steuersätze in Schriesheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund110 €
Zweiter Hund220 €
Jeder weitere Hund220 €
Gefährlicher Hund550 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 7a Abs. 1 der Satzung (Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen) sowie gefährliche Hunde nach § 7a Abs. 2 (durch die Ortspolizeibehörde festgestellt); zweiter und jeder weitere Kampfhund oder gefährliche Hund 1.100 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schriesheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 110 € 1.100 €
2 Hunde 330 € 3.300 €
3 Hunde 550 € 5.500 €
1 gefährlicher Hund 550 € 5.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schriesheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Schriesheim an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schriesheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 110 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
  • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, auf Antrag

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für anerkannte Züchter: das Zweifache des Satzes für einen Hund (bis fünf Hunde), nicht für Kampfhunde und gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Schriesheim im Vergleich

Schriesheim liegt 10 € unter dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Schriesheim Platz 69 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schriesheim Platz 869 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schriesheim–110 €330 €
Ladenburg 4 km 108 € 324 €
Heddesheim 5 km 80 € 240 €
Ilvesheim 7 km 120 € 360 €
Heidelberg 8 km 144 € 432 €
Weinheim 8 km 108 € 324 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schriesheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schriesheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schriesheim 330 € im Jahr: 110 € für den ersten und 220 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schriesheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schriesheim 550 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 110 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schriesheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schriesheim innerhalb von 1 Monat anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Schriesheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schriesheim nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schriesheim, Gemeinderatsbeschluss vom 26.11.2025, in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. November 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden