Hundesteuer Ochtrup 2026

In Ochtrup richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 59 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 78 €, zusammen 156 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Ein Hund59 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen156 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Ochtrup

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund59 €59 €
2 Hunde78 €156 €
3 oder mehr Hunde96 €288 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Ochtrup gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung: auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtete oder ausgebildete Hunde, als bissig, anspringend oder hetzend aufgefallene Hunde sowie insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen; bei Befreiung von der Maulkorbpflicht durch amtstierärztliches Gutachten gilt der normale Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ochtrup?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 59 € 590 €
2 Hunde 156 € 1.560 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

In Ochtrup zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ochtrup: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Ochtrup an.
  2. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ochtrup
  5. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 59 € im Jahr. Fällig: 01.07. eines Jahres; bei Veranlagung später oder für zurückliegende Jahre einen Monat nach Zugang des Bescheides; bei Zahlung mit Grundbesitzabgaben vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Gebrauchshunde im Forst-, Feld- oder Jagdschutz von Forstbeamten, Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Ochtrup aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens für zwei Hunde
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen
  • 50 % für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld erhalten, und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
  • Zwingersteuer für Züchter: Steuer für einen Hund nach dem Satz für zwei Hunde (78 €) je Zwinger

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Ochtrup im Vergleich

Ochtrup liegt 31 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Ochtrup Platz 27 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ochtrup Platz 161 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ochtrup–59 €156 €
Bad Bentheim 11 km 84 € 210 €
Heek 12 km 36 € 120 €
Gronau (Westf.) 12 km 42 € 132 €
Steinfurt 17 km 96 € 216 €
Rheine 19 km 78 € 178,80 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ochtrup

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ochtrup für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ochtrup 156 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 78 €.

Gibt es in Ochtrup einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ochtrup 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 59 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Ochtrup anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ochtrup innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Ochtrup fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ochtrup nennt als Fälligkeit: 01.07. eines Jahres; bei Veranlagung später oder für zurückliegende Jahre einen Monat nach Zugang des Bescheides; bei Zahlung mit Grundbesitzabgaben vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Ochtrup (Fassung der Bekanntmachung vom 22.12.2023, in Kraft 01.01.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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