Hundesteuer Olsberg 2026

In Olsberg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 80 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 95 €, zusammen 190 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 105 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2016.

Ein Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen190 €pro Jahr
Gefährlicher Hund700 €pro Jahr

Steuersätze in Olsberg

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Juli 2016
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund80 €80 €
2 Hunde95 €190 €
3 oder mehr Hunde105 €315 € (bei 3)
Gefährlicher Hund700 €

Wichtig: In Olsberg gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung: auf Angriffslust gezüchtete oder zum Nachteil des Menschen ausgebildete Hunde, nachweislich bissige oder hetzende Hunde sowie insbesondere Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Bullmastiff; 700 € je Hund, auch bei mehreren

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Olsberg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 190 € 1.900 €
3 Hunde 315 € 3.150 €
1 gefährlicher Hund 700 € 7.000 €

In Olsberg zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Olsberg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Olsberg an. Hund in Olsberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Olsberg gilt:
    • Tierheimhunde: einmalig 12 Monate befreit (nicht für Hunde aus dem Ausland und nicht für gefährliche Hunde)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: ein Monat nach Zugang des Bescheids, danach jährlich zum 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Olsberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Tierheimhunde: einmalig 12 Monate befreit (nicht für Hunde aus dem Ausland und nicht für gefährliche Hunde)
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Olsberg aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % (ein Viertel des Satzes) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
  • 50 % für den ersten Hund bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichstehenden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Olsberg im Vergleich

Olsberg liegt 10 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Olsberg Platz 113 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Olsberg Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Olsberg–80 €190 €
Bestwig 6 km 75 € 180 €
Brilon 7 km 78 € 180 €
Warstein 14 km 84 € 199,20 €
Meschede 14 km 85 € 195 €
Winterberg 18 km 100 € 230 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Olsberg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Olsberg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Olsberg 190 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 95 €.

Gibt es in Olsberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Olsberg 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Olsberg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Olsberg innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Olsberg befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Olsberg gilt: Tierheimhunde: einmalig 12 Monate befreit (nicht für Hunde aus dem Ausland und nicht für gefährliche Hunde).

Wann ist die Hundesteuer in Olsberg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Olsberg nennt als Fälligkeit: ein Monat nach Zugang des Bescheids, danach jährlich zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Olsberg vom 23.12.1996 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 12.05.2016 (in Kraft 01.07.2016)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Mai 2016
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden