Hundesteuer Osterode am Harz 2026

In Osterode am Harz kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 138 €. Für einen gefährlichen Hund werden 576 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen246 €pro Jahr
Gefährlicher Hund576 €pro Jahr

Steuersätze in Osterode am Harz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund108 €
Zweiter Hund138 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hund576 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die Behörde nach § 7 Abs. 1 S. 2 NHundG festgestellt hat; erster gefährlicher Hund 576 €, jeder weitere 630 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Osterode am Harz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 108 € 1.080 €
2 Hunde 246 € 2.460 €
3 Hunde 414 € 4.140 €
1 gefährlicher Hund 576 € 5.760 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Osterode am Harz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Osterode am Harz an. Hund in Osterode am Harz anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Osterode am Harz gilt:
    • Hunde direkt aus dem Tierheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Osterode am Harz: 12 Monate befreit (ab 01.01.2025)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich oder monatlich.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Osterode am Harz abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde im öffentlichen Interesse (z. B. vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebracht)
  • Diensthunde nach Dienstende
  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe Blinder, Gehörloser oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, aG oder H)
  • Hunde direkt aus dem Tierheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Osterode am Harz: 12 Monate befreit (ab 01.01.2025)
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten mit Prüfung
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (nur für einen Hund)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Osterode am Harz im Vergleich

Osterode am Harz liegt 36 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Osterode am Harz Platz 126 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Osterode am Harz Platz 806 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Osterode am Harz–108 €246 €
Clausthal-Zellerfeld 10 km 84 € 210 €
Northeim 17 km 100 € 275 €
Seesen 19 km 99 € 240 €
Goslar 23 km 132 € 324 €
Langelsheim 24 km 78 € 204 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Osterode am Harz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Osterode am Harz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Osterode am Harz 246 € im Jahr: 108 € für den ersten und 138 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Osterode am Harz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Osterode am Harz 576 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Osterode am Harz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Osterode am Harz innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Osterode am Harz befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Osterode am Harz gilt: Hunde direkt aus dem Tierheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Osterode am Harz: 12 Monate befreit (ab 01.01.2025).

Wann ist die Hundesteuer in Osterode am Harz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Osterode am Harz nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; auf Antrag vierteljährlich oder monatlich.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Osterode am Harz (Neufassung), Ratsbeschluss vom 28.11.2024, in Kraft 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
28. November 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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