Hundesteuer Langelsheim 2026

In Langelsheim kostet der erste Hund 78 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 126 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund78 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen204 €pro Jahr

Steuersätze in Langelsheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund78 €
Zweiter Hund126 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Langelsheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 78 € 780 €
2 Hunde 204 € 2.040 €
3 Hunde 372 € 3.720 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Langelsheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Langelsheim an.
  2. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Langelsheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Kosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde in anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende, wenn sie beim Hundeführer bleiben
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von Herden in der benötigten Anzahl
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken gehalten werden, sind nicht steuerpflichtig (Anmeldung trotzdem nötig)

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung sowie in Ausbildung befindliche Jagdgebrauchshunde bis 1,5 Jahre

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Langelsheim im Vergleich

Langelsheim liegt 6 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Langelsheim Platz 81 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Langelsheim Platz 450 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Langelsheim–78 €204 €
Goslar 7 km 132 € 324 €
Seesen 12 km 99 € 240 €
Clausthal-Zellerfeld 15 km 84 € 210 €
Bad Harzburg 17 km 120 € 288 €
Salzgitter 24 km 100 € 240 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Langelsheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Langelsheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Langelsheim 204 € im Jahr: 78 € für den ersten und 126 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Langelsheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Langelsheim gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Langelsheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Langelsheim innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Langelsheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Langelsheim nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Langelsheim vom 27.11.2025, in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. November 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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