Hundesteuer Quakenbrück 2026

In Quakenbrück kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig.

Erster Hund40 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Quakenbrück

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund40 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährlicher Hund im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG (laut Anmeldeformular der Stadt)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Quakenbrück?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 40 € 400 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Quakenbrück: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Quakenbrück an. Hund in Quakenbrück anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Quakenbrück abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Quakenbrück im Vergleich

Quakenbrück liegt 32 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Quakenbrück Platz 3 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Quakenbrück Platz 24 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Quakenbrück–40 €120 €
Lohne (Oldenburg) 19 km 40 € 100 €
Cloppenburg 20 km 42 € 103 €
Vechta 23 km 40 € 100 €
Werlte 27 km 36 € 78 €
Diepholz 29 km 60 € 140 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Quakenbrück

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Quakenbrück für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Quakenbrück 120 € im Jahr: 40 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Quakenbrück einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Quakenbrück 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Quakenbrück anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Quakenbrück innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Quelle

Dokument
Samtgemeinde Artland: Hundeanmeldung, -abmeldung, -steuer (Gebührentabelle Quakenbrück) und Anmeldeformular der Stadt Quakenbrück
Art der Quelle
offizielle Service-Seite der Gemeinde
Stand der Quelle
24. Februar 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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