Hundesteuer Schöppenstedt 2026

In Schöppenstedt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 614 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2018.

Der dritte Hund kostet 156 €, der 4. bis 10. Hund je 78 €; ab dem 11. Hund wird keine Steuer erhoben.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen156 €pro Jahr
Gefährlicher Hund614 €pro Jahr

Steuersätze in Schöppenstedt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. April 2018
Erster Hund60 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund156 €
Gefährlicher Hund614 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2: Hunde mit erhöhter Verletzungsgefahr oder durch gesteigerte Aggressivität aufgefallene Hunde, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach dem Niedersächsischen Hundegesetz festgestellt hat; 614 € je gefährlichem Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schöppenstedt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 156 € 1.560 €
3 Hunde 312 € 3.120 €
1 gefährlicher Hund 614 € 6.140 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schöppenstedt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Schöppenstedt an. Hund in Schöppenstedt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schöppenstedt
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag als Jahressteuer zum 01.07.).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schöppenstedt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Schöppenstedt im Vergleich

Schöppenstedt liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Schöppenstedt Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schöppenstedt Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schöppenstedt–60 €156 €
Schöningen 13 km 108 € 264 €
Wolfenbüttel 16 km 90 € 222 €
Helmstedt 19 km 84 € 180 €
Braunschweig 22 km 120 € 324 €
Salzgitter 30 km 100 € 240 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schöppenstedt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schöppenstedt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schöppenstedt 156 € im Jahr: 60 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schöppenstedt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schöppenstedt 614 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schöppenstedt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schöppenstedt innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Schöppenstedt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schöppenstedt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag als Jahressteuer zum 01.07.).

Quelle

Dokument
Dritte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Schöppenstedt vom 27.11.2003 (Ratsbeschluss 28.06.2018, Wirkung ab 01.04.2018)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
28. Juni 2018
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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