Hundesteuer Schöppenstedt 2026
Stand: Satzung vom 28. Juni 2018, geprüft am 13. Oktober 2026
In Schöppenstedt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 614 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2018.
Der dritte Hund kostet 156 €, der 4. bis 10. Hund je 78 €; ab dem 11. Hund wird keine Steuer erhoben.
Steuersätze in Schöppenstedt
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 156 € |
| Gefährlicher Hund | 614 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2: Hunde mit erhöhter Verletzungsgefahr oder durch gesteigerte Aggressivität aufgefallene Hunde, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach dem Niedersächsischen Hundegesetz festgestellt hat; 614 € je gefährlichem Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schöppenstedt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 156 € | 1.560 € |
| 3 Hunde | 312 € | 3.120 € |
| 1 gefährlicher Hund | 614 € | 6.140 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schöppenstedt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Schöppenstedt an. Hund in Schöppenstedt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schöppenstedt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag als Jahressteuer zum 01.07.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schöppenstedt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen sowie im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Schöppenstedt im Vergleich
Schöppenstedt liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Schöppenstedt Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schöppenstedt Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schöppenstedt | – | 60 € | 156 € |
| Schöningen | 13 km | 108 € | 264 € |
| Wolfenbüttel | 16 km | 90 € | 222 € |
| Helmstedt | 19 km | 84 € | 180 € |
| Braunschweig | 22 km | 120 € | 324 € |
| Salzgitter | 30 km | 100 € | 240 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schöppenstedt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schöppenstedt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schöppenstedt 156 € im Jahr: 60 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Schöppenstedt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schöppenstedt 614 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Schöppenstedt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schöppenstedt innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Schöppenstedt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schöppenstedt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag als Jahressteuer zum 01.07.).
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Quelle
- Dokument
- Dritte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Schöppenstedt vom 27.11.2003 (Ratsbeschluss 28.06.2018, Wirkung ab 01.04.2018)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. Juni 2018
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden