Hundesteuer Sinn 2026

In Sinn kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen198 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Sinn

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund90 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: Rassen und Gruppen samt Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung vermutet wird, sowie nach § 2 Abs. 2 gefährliche Hunde; 500 € je Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sinn?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 198 € 1.980 €
3 Hunde 348 € 3.480 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Sinn: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Sinn an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Sinn
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar mit dem Jahresbetrag (Dauerbescheid).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zum Hüten von Herden verwendet werden
  • Diensthunde der Bundespolizei
  • Assistenzhunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Sinn im Vergleich

Sinn liegt 14,50 € über dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Sinn Platz 64 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sinn Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Sinn–90 €198 €
Dillenburg 10 km 60 € 132 €
Wetzlar 16 km 60 € 144 €
Biebertal 19 km 65 € 185 €
Weilburg 19 km 60 € 150 €
Wilnsdorf 24 km 81 € 196 €
Median Hessen–75,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sinn

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sinn für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Sinn 198 € im Jahr: 90 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Sinn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sinn 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Sinn anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Sinn innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Sinn fällig?

Die Hundesteuersatzung von Sinn nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar mit dem Jahresbetrag (Dauerbescheid).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Sinn, Beschluss vom 21.10.2025, in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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