Hundesteuer Weilburg 2026
Stand: Satzung vom 7. Dezember 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Weilburg kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Steuersätze in Weilburg
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: Rassen und Gruppen samt Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung vermutet wird, sowie nach § 2 Abs. 2 gefährliche Hunde; 600 € je Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weilburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Weilburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Weilburg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Weilburg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Assistenzhunde/Rehabilitationshunde sowie Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H)
- Diensthunde von Polizeibeamten
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, deren Führer Helfer einer Zivil- oder Katastrophenschutzeinheit sind
- Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
- Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (Herdengebrauchshunde, Hunde von Hundehändlern)
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Therapie- und Schulhunde
- Auf 20 € je Hund und Jahr für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen oder bewohnter Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten Ortsteil bzw. bewohnten Gebäude entfernt liegen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Weilburg im Vergleich
Weilburg liegt 15,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Weilburg Platz 13 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Weilburg Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Weilburg | – | 60 € | 150 € |
| Limburg a. d. Lahn | 18 km | 66 € | 213 € |
| Wetzlar | 18 km | 60 € | 144 € |
| Sinn | 19 km | 90 € | 198 € |
| Bad Camberg | 21 km | 60 € | 160 € |
| Diez | 22 km | 80 € | 200 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weilburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weilburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Weilburg 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Weilburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weilburg 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Weilburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Weilburg innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Weilburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Weilburg nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) im Gebiet der Stadt Weilburg, Beschluss vom 07.12.2023, in Kraft 01.01.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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