Hundesteuer Uedem 2026

In Uedem richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 90 €, zusammen 180 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 540 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Ein Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund540 €pro Jahr

Steuersätze in Uedem

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2026
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund72 €72 €
2 Hunde90 €180 €
3 oder mehr Hunde108 €324 € (bei 3)
Gefährlicher Hund540 €

Wichtig: In Uedem gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW als gefährlich festgestellte Hunde; 540 € bei einem, 816 € je Hund bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Uedem?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 324 € 3.240 €
1 gefährlicher Hund 540 € 5.400 €

In Uedem zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Uedem: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Uedem an. Hund in Uedem anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Uedem gilt:
    • Hunde aus gemeinnützigen Tierschutzeinrichtungen mit Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz: 12 Monate befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15.02. mit dem Jahresbetrag; vierteljährliche Zahlung auf Wahl möglich.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Uedem abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde von Polizei, Hilfspolizei, Zoll und Ordnungsbehörden (Kosten im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln)
  • Hunde der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Stationierungsstreitkräfte
  • Hunde von DRK, DLRG, I.S.A.R. Germany, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser, Johanniter, THW und Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen sowie wissenschaftliche Hunde
  • Gebrauchshunde von Forst-, Feld- und Jagdschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H dienen, sowie Blindenführhunde
  • Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden in der benötigten Anzahl
  • Abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern für die Berufsarbeit
  • Hunde aus gemeinnützigen Tierschutzeinrichtungen mit Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz: 12 Monate befreit
  • Geprüfte Rettungs- und Katastrophenschutzhunde
  • Tierheimhunde bei vorübergehender Unterbringung und Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Uedem aufhalten (steuerfrei)

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Uedem im Vergleich

Uedem liegt 18 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Uedem Platz 73 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Uedem Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Uedem–72 €180 €
Weeze 7 km 70 € 200 €
Kalkar 8 km 75 € 200 €
Goch 8 km 65 € 200 €
Kevelaer 10 km 70 € 210 €
Sonsbeck 10 km 72 € 168 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Uedem

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Uedem für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Uedem 180 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 90 €.

Gibt es in Uedem einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Uedem 540 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Uedem anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Uedem innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Uedem befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Uedem gilt: Hunde aus gemeinnützigen Tierschutzeinrichtungen mit Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz: 12 Monate befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Uedem fällig?

Die Hundesteuersatzung von Uedem nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15.02. mit dem Jahresbetrag; vierteljährliche Zahlung auf Wahl möglich.

Quelle

Dokument
Satzung vom 12.12.2025 zur 8. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Uedem vom 04.11.1997 (Ratsbeschluss 11.12.2025), in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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