Hundesteuer Bad Fallingbostel 2026

In Bad Fallingbostel kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 126 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen210 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Fallingbostel

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund84 €
Zweiter Hund126 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Fallingbostel?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 210 € 2.100 €
3 Hunde 378 € 3.780 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Fallingbostel: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Bad Fallingbostel an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Fallingbostel
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, Einrichtungen und gemeinnütziger Organisationen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Personen mit höchstens 2 Monaten Aufenthalt in Bad Fallingbostel, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m (Luftlinie) vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungs- oder Brauchbarkeitsprüfung, die jagdlich verwendet werden
  • Zwingersteuer auf Antrag: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Bad Fallingbostel im Vergleich

Bad Fallingbostel liegt 12 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Bad Fallingbostel Platz 90 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Fallingbostel Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Fallingbostel–84 €210 €
Walsrode 7 km 66 € 165 €
Soltau 17 km 72 € 180 €
Schwarmstedt 22 km 60 € 180 €
Munster 30 km 96 € 204 €
Verden (Aller) 32 km 48 € 192 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Fallingbostel

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Fallingbostel für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Fallingbostel 210 € im Jahr: 84 € für den ersten und 126 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Fallingbostel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Bad Fallingbostel gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Fallingbostel anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Fallingbostel innerhalb von 1 Woche anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Fallingbostel fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Fallingbostel nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Fallingbostel, 7. Änderungssatzung vom 16.12.2024, in Kraft 01.01.2025 (Stadtrechtssammlung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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