Hundesteuer Schwarmstedt 2026

In Schwarmstedt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Ab dem vierten Hund zahlt jeder weitere Hund 360 €.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.000 €pro Jahr

Steuersätze in Schwarmstedt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund60 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund1.000 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung: Hunde mit erhöhter Gefahr für Personen oder die öffentliche Sicherheit, insbesondere Hunde, die durch gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach dem NHundG festgestellt hat; 1.000 € je gefährlichem Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwarmstedt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 420 € 4.200 €
1 gefährlicher Hund 1.000 € 10.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schwarmstedt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Schwarmstedt an. Hund in Schwarmstedt anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schwarmstedt gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Hodenhagen: 1 Jahr nach Übernahme befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 15.02. und 15.08. (auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwarmstedt abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Schwarmstedt

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 60 € 120 € 1.000 €
1.1.2020 bis 31.12.2025[2] 50 € 100 € 600 €
  1. 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwarmstedt vom 28.11.2019, Ratsbeschluss 08.10.2025, Amtsblatt für die Samtgemeinde Schwarmstedt Nr. 52 vom 21.11.2025, in Kraft 01.01.2026
  2. Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwarmstedt vom 28.11.2019 (ab dritten Hund 200 €, ab vierten 300 €)

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Diensthunde nach Dienstende
  • Geprüfte Gebrauchshunde staatlich anerkannter Sanitäts- oder Zivildiensteinheiten
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H)
  • Hunde von Forstbeamten und -angestellten, Forstschutzbeauftragten und Berufsjägern
  • Herdengebrauchshunde in benötigter Anzahl
  • Hunde aus dem Tierheim Hodenhagen: 1 Jahr nach Übernahme befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdgebrauchshundeprüfung, die im Gemeindegebiet jagdlich verwendet werden
  • Billigkeitsmaßnahme: Auf Antrag kann die Steuer für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder XII auf die Hälfte ermäßigt werden
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Schwarmstedt im Vergleich

Schwarmstedt liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Schwarmstedt Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schwarmstedt Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwarmstedt–60 €180 €
Wedemark 16 km 84 € 204 €
Walsrode 21 km 66 € 165 €
Bad Fallingbostel 22 km 84 € 210 €
Neustadt am Rübenberge 22 km 120 € 288 €
Burgwedel 26 km 60 € 140 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwarmstedt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwarmstedt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwarmstedt 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schwarmstedt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwarmstedt 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schwarmstedt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schwarmstedt innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schwarmstedt befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schwarmstedt gilt: Hunde aus dem Tierheim Hodenhagen: 1 Jahr nach Übernahme befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Schwarmstedt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schwarmstedt nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 15.02. und 15.08. (auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.).

Quelle

Dokument
1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwarmstedt vom 28.11.2019, Ratsbeschluss 08.10.2025, Amtsblatt für die Samtgemeinde Schwarmstedt Nr. 52 vom 21.11.2025, in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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