Hundesteuer Schwarmstedt 2026
Stand: Satzung vom 8. Oktober 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Schwarmstedt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Ab dem vierten Hund zahlt jeder weitere Hund 360 €.
Steuersätze in Schwarmstedt
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Gefährlicher Hund | 1.000 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung: Hunde mit erhöhter Gefahr für Personen oder die öffentliche Sicherheit, insbesondere Hunde, die durch gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach dem NHundG festgestellt hat; 1.000 € je gefährlichem Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwarmstedt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 420 € | 4.200 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.000 € | 10.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schwarmstedt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Schwarmstedt an. Hund in Schwarmstedt anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Schwarmstedt gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Hodenhagen: 1 Jahr nach Übernahme befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 15.02. und 15.08. (auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwarmstedt abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Schwarmstedt
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2026[1] | 60 € | 120 € | 1.000 € |
| 1.1.2020 bis 31.12.2025[2] | 50 € | 100 € | 600 € |
- 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwarmstedt vom 28.11.2019, Ratsbeschluss 08.10.2025, Amtsblatt für die Samtgemeinde Schwarmstedt Nr. 52 vom 21.11.2025, in Kraft 01.01.2026
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwarmstedt vom 28.11.2019 (ab dritten Hund 200 €, ab vierten 300 €)
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Diensthunde nach Dienstende
- Geprüfte Gebrauchshunde staatlich anerkannter Sanitäts- oder Zivildiensteinheiten
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H)
- Hunde von Forstbeamten und -angestellten, Forstschutzbeauftragten und Berufsjägern
- Herdengebrauchshunde in benötigter Anzahl
- Hunde aus dem Tierheim Hodenhagen: 1 Jahr nach Übernahme befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdgebrauchshundeprüfung, die im Gemeindegebiet jagdlich verwendet werden
- Billigkeitsmaßnahme: Auf Antrag kann die Steuer für den ersten Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder XII auf die Hälfte ermäßigt werden
- Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte der Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Schwarmstedt im Vergleich
Schwarmstedt liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Schwarmstedt Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schwarmstedt Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schwarmstedt | – | 60 € | 180 € |
| Wedemark | 16 km | 84 € | 204 € |
| Walsrode | 21 km | 66 € | 165 € |
| Bad Fallingbostel | 22 km | 84 € | 210 € |
| Neustadt am Rübenberge | 22 km | 120 € | 288 € |
| Burgwedel | 26 km | 60 € | 140 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwarmstedt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwarmstedt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwarmstedt 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Schwarmstedt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwarmstedt 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Schwarmstedt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schwarmstedt innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Schwarmstedt befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schwarmstedt gilt: Hunde aus dem Tierheim Hodenhagen: 1 Jahr nach Übernahme befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Schwarmstedt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schwarmstedt nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 15.02. und 15.08. (auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07.).
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Quelle
- Dokument
- 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwarmstedt vom 28.11.2019, Ratsbeschluss 08.10.2025, Amtsblatt für die Samtgemeinde Schwarmstedt Nr. 52 vom 21.11.2025, in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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