Hundesteuer Bad Iburg 2026

In Bad Iburg kostet der erste Hund 95 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 145 €. Für einen gefährlichen Hund werden 620 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund95 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund620 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Iburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund95 €
Zweiter Hund145 €
Jeder weitere Hund176 €
Gefährlicher Hund620 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde: Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach § 7 Abs. 1 S. 2 NHundG festgestellt hat, sowie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und Kreuzungen (Vermutung, widerlegbar durch Gutachten); 620 € je gefährlichem Hund, keine Befreiung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Iburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 95 € 950 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 416 € 4.160 €
1 gefährlicher Hund 620 € 6.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Iburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Woche bei der Stadt Bad Iburg an. Hund in Bad Iburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Iburg
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 95 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Iburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
  • Diensthunde nach ihrem Dienstende
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind, insbesondere Blindenführhunde
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
  • Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bad Iburg aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für Züchter: Satz für den ersten Hund je Zuchthund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Bad Iburg im Vergleich

Bad Iburg liegt 23 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Bad Iburg Platz 110 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Iburg Platz 663 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Iburg–95 €240 €
Georgsmarienhütte 6 km 81 € 189 €
Bissendorf 12 km 60 € 156 €
Osnabrück 13 km 120 € 282 €
Versmold 15 km 66 € 156 €
Sassenberg 19 km 60 € 144 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Iburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Iburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Iburg 240 € im Jahr: 95 € für den ersten und 145 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Iburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Iburg 620 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 95 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Iburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Iburg innerhalb von 1 Woche anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Iburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Iburg nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Iburg, Ratsbeschluss 10.12.2024, Satzung vom 11.12.2024, in Kraft 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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