Hundesteuer Bissendorf 2026
Stand: Satzung vom 20. Juni 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Bissendorf kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Bissendorf
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 132 € |
| Gefährlicher Hund | 660 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach § 7 Abs. 1 S. 2 NHundG festgestellt hat (keine Rasseliste); besteuert ab dem Ersten des Monats der Feststellung; keine Befreiungen oder Ermäßigungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bissendorf?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 156 € | 1.560 € |
| 3 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 1 gefährlicher Hund | 660 € | 6.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bissendorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Bissendorf an. Hund in Bissendorf anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bissendorf
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bissendorf abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-, Rettungs- und Therapiehunde
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bissendorf im Vergleich
Bissendorf liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Bissendorf Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bissendorf Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bissendorf | – | 60 € | 156 € |
| Georgsmarienhütte | 10 km | 81 € | 189 € |
| Osnabrück | 10 km | 120 € | 282 € |
| Melle | 12 km | 72 € | 180 € |
| Bad Iburg | 12 km | 95 € | 240 € |
| Bad Essen | 15 km | 60 € | 144 € |
| Median Niedersachsen | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bissendorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bissendorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bissendorf 156 € im Jahr: 60 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bissendorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bissendorf 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bissendorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bissendorf innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bissendorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bissendorf nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Bissendorf, Ratsbeschluss vom 20.06.2024, in Kraft 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 20. Juni 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden