Hundesteuer Bissendorf 2026

In Bissendorf kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen156 €pro Jahr
Gefährlicher Hund660 €pro Jahr

Steuersätze in Bissendorf

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund60 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund132 €
Gefährlicher Hund660 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach § 7 Abs. 1 S. 2 NHundG festgestellt hat (keine Rasseliste); besteuert ab dem Ersten des Monats der Feststellung; keine Befreiungen oder Ermäßigungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bissendorf?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 156 € 1.560 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 660 € 6.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bissendorf: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Bissendorf an. Hund in Bissendorf anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bissendorf
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bissendorf abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-, Rettungs- und Therapiehunde
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Bissendorf im Vergleich

Bissendorf liegt 12 € unter dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Bissendorf Platz 35 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bissendorf Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bissendorf–60 €156 €
Georgsmarienhütte 10 km 81 € 189 €
Osnabrück 10 km 120 € 282 €
Melle 12 km 72 € 180 €
Bad Iburg 12 km 95 € 240 €
Bad Essen 15 km 60 € 144 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bissendorf

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bissendorf für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bissendorf 156 € im Jahr: 60 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bissendorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bissendorf 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bissendorf anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bissendorf innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bissendorf fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bissendorf nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Bissendorf, Ratsbeschluss vom 20.06.2024, in Kraft 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Juni 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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