Hundesteuer Bad Reichenhall 2026

In Bad Reichenhall kostet der erste Hund 66 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 552 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund66 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen198 €pro Jahr
Gefährlicher Hund552 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Reichenhall

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund66 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hund552 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen; keine Ermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Reichenhall?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 66 € 660 €
2 Hunde 198 € 1.980 €
3 Hunde 366 € 3.660 €
1 gefährlicher Hund 552 € 5.520 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Reichenhall: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bad Reichenhall an. Hund in Bad Reichenhall anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Reichenhall
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 66 € im Jahr. Fällig: monatlich zu einem Zwölftel der Jahressteuer am Ersten eines jeden Monats, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Reichenhall abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken (z. B. in Tierhandlungen, Herdenschutzhunde)
  • Hunde des DRK, ASB, der Malteser, Johanniter oder des THW, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde, die für Blinde (Bl), Gehörlose (Gl) oder völlig Hilflose (H) unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie vom nächsten Wohngebäude)
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (nur ein Hund)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Bad Reichenhall im Vergleich

Bad Reichenhall liegt 6 € über dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern steht Bad Reichenhall auf Platz 54 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Reichenhall Platz 307 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Reichenhall–66 €198 €
Traunstein 23 km 100 € 220 €
Trostberg 41 km 50 € 150 €
Rosenheim 58 km 60 € 120 €
Altötting 58 km 50 € 100 €
Kolbermoor 63 km 60 € 180 €
Median Bayern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Reichenhall

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Reichenhall für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Reichenhall 198 € im Jahr: 66 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Reichenhall einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Reichenhall 552 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 66 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Reichenhall anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Reichenhall innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Reichenhall fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Reichenhall nennt als Fälligkeit: monatlich zu einem Zwölftel der Jahressteuer am Ersten eines jeden Monats, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall vom 14.12.2021, Stand Dezember 2024 (Änderung 10.12.2024 mit Wirkung 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden