Hundesteuer Trostberg 2026
Stand: Satzung vom 27. November 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Trostberg kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Trostberg
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen; keine Befreiung nach § 2 Nr. 7 bis 9 und keine Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Trostberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 500 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Trostberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Trostberg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Trostberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: 15. Februar eines jeden Jahres, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die allein zu Erwerbszwecken gehalten werden (z. B. in Tierhandlungen, Herdenschutz bei erwerbsmäßig gehaltenen Herden)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter und THW für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte und ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, nur für einen Hund
- Hunde aus dem Tierheim: Steuer um ein Zwölftel je Monat der Hundehaltung ermäßigt, längstens 12 Monate
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Trostberg im Vergleich
Trostberg liegt 10 € unter dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Trostberg Platz 13 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Trostberg Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Trostberg | – | 50 € | 150 € |
| Traunstein | 19 km | 100 € | 220 € |
| Waldkraiburg | 23 km | 100 € | 200 € |
| Altötting | 24 km | 50 € | 100 € |
| Rosenheim | 37 km | 60 € | 120 € |
| Bad Reichenhall | 41 km | 66 € | 198 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Trostberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Trostberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Trostberg 150 € im Jahr: 50 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Trostberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Trostberg 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Trostberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Trostberg innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Trostberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Trostberg nennt als Fälligkeit: 15. Februar eines jeden Jahres, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Trostberg vom 27.11.2025, in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 27. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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