Hundesteuer Barsbüttel 2026
Stand: Satzung vom 5. März 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Barsbüttel kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 320 €. Für einen gefährlichen Hund werden 860 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2024.
Steuersätze in Barsbüttel
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 320 € |
| Jeder weitere Hund | 440 € |
| Gefährlicher Hund | 860 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde im Sinne des Hundegesetzes Schleswig-Holstein (HundeG): 860 € für den ersten, 1.200 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Ermäßigung und keine Steuerbefreiung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Barsbüttel?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 440 € | 4.400 € |
| 3 Hunde | 880 € | 8.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 860 € | 8.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Barsbüttel: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Barsbüttel an.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Barsbüttel
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Barsbüttel
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.4.2024[1] | 120 € | 320 € | 860 € |
| bis 31.3.2024[2] | 80 € | 320 € | 860 € |
- 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Barsbüttel über die Erhebung einer Hundesteuer vom 05.03.2024, in Kraft 01.04.2024 (Grundsatzung vom 11.12.2020)
- Satzung der Gemeinde Barsbüttel über die Erhebung einer Hundesteuer vom 11.12.2020
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Kosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln getragen werden
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
- Hunde wissenschaftlicher Institute, ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutzvereinen vorübergehend untergebracht sind
- Assistenzhunde
- Besucher, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für Hunde von Artisten und Schaustellern
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- 20 € Ermäßigung für den ersten Hund bei Sachkundenachweis (theoretische und praktische Prüfung nach HundeG)
- 50 % für den ersten Hund bei Empfängern von SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen und einkommensmäßig Gleichgestellten, auf Antrag
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Barsbüttel im Vergleich
Barsbüttel entspricht genau dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Barsbüttel Platz 22 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Barsbüttel Platz 897 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Barsbüttel | – | 120 € | 440 € |
| Glinde | 4 km | 120 € | 280 € |
| Reinbek | 9 km | 120 € | 320 € |
| Hamburg | 12 km | 90 € | 180 € |
| Ahrensburg | 13 km | 120 € | 260 € |
| Ammersbek | 14 km | 120 € | 250 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Barsbüttel
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Barsbüttel für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Barsbüttel 440 € im Jahr: 120 € für den ersten und 320 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Barsbüttel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Barsbüttel 860 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Barsbüttel anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Barsbüttel innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Barsbüttel fällig?
Die Hundesteuersatzung von Barsbüttel nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag am 1. Juli.
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Quelle
- Dokument
- 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Barsbüttel über die Erhebung einer Hundesteuer vom 05.03.2024, in Kraft 01.04.2024 (Grundsatzung vom 11.12.2020)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. März 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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