Hundesteuer Beckingen 2026
Stand: Satzung vom 10. Dezember 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Beckingen kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 170 €. Für einen gefährlichen Hund werden 220 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Beckingen
| Erster Hund | 110 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 170 € |
| Jeder weitere Hund | 230 € |
| Gefährlicher Hund | 220 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 der Hundeverordnung sowie Hunde und Mischlinge der Rassen nach § 6 der Hundeverordnung des Saarlandes: doppelter Steuersatz (220 € für den ersten, 340 € für den zweiten, 460 € für jeden weiteren Hund); keine Befreiungen oder Ermäßigungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Beckingen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 110 € | 1.100 € |
| 2 Hunde | 280 € | 2.800 € |
| 3 Hunde | 510 € | 5.100 € |
| 1 gefährlicher Hund | 220 € | 2.200 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Beckingen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Beckingen an. Hund in Beckingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Beckingen gilt:
- Hunde aus dem Tierheim oder von anerkannten Tierschutzorganisationen: 2 Jahre befreit, bei Hunden über 8 Jahren dauerhaft
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 110 € im Jahr. Fällig: nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes (erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Beckingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde von Polizei-, Hilfspolizei- und Zollbeamten sowie Ordnungsbehörden
- Hunde der Bundeswehr, Bundespolizei und Stationierungsstreitkräfte
- Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen
- Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen für wissenschaftliche Zwecke
- Hunde von öffentlich bestelltem Wachpersonal
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Angestellten im Privatforstdienst und bestätigten Jagdaufsehern
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen
- Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Herdengebrauchshunde in der benötigten Anzahl
- Ausgebildete Hunde von Artisten oder Schaustellern
- Geprüfte Rettungshunde einer anerkannten Hilfsorganisation
- Hunde aus dem Tierheim oder von anerkannten Tierschutzorganisationen: 2 Jahre befreit, bei Hunden über 8 Jahren dauerhaft
- Tierschutzvereine für vorübergehend untergebrachte Hunde
- Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in Beckingen aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern mit Schutzhundeprüfung (VPG III oder IPO III)
- 50 % für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit abgelegter Prüfung
- 50 % für Hunde von Empfängern von Bürgergeld (ALG II), Sozialhilfe oder Grundsicherung und einkommensmäßig Gleichstehenden, nur für einen Hund
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung
- Zwingersteuer für Züchter: 85 € je Zwinger unabhängig von der Hundezahl
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Beckingen im Vergleich
Beckingen liegt 38 € über dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland steht Beckingen auf Platz 29 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Beckingen Platz 869 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Beckingen | – | 110 € | 280 € |
| Rehlingen-Siersburg | 2 km | 60 € | 180 € |
| Dillingen | 5 km | 72 € | 216 € |
| Merzig | 7 km | 69 € | 207 € |
| Nalbach | 7 km | 78 € | 234 € |
| Saarwellingen | 9 km | 60 € | 150 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Beckingen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Beckingen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Beckingen 280 € im Jahr: 110 € für den ersten und 170 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Beckingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Beckingen 220 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 110 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Beckingen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Beckingen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Beckingen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Beckingen gilt: Hunde aus dem Tierheim oder von anerkannten Tierschutzorganisationen: 2 Jahre befreit, bei Hunden über 8 Jahren dauerhaft.
Wann ist die Hundesteuer in Beckingen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Beckingen nennt als Fälligkeit: nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes (erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids).
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Beckingen vom 10.12.2025, in Kraft 01.01.2026 (Neufassung, ersetzt Satzung vom 13.12.2017)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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