Hundesteuer Rehlingen-Siersburg 2026

In Rehlingen-Siersburg kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Rehlingen-Siersburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund60 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Als gefährlich gelten Hunde nach § 1 in Verbindung mit § 6 der saarländischen Polizeiverordnung über gefährliche Hunde (HuV SL); erster gefährlicher Hund 500 €, zweiter und jeder weitere 800 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rehlingen-Siersburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rehlingen-Siersburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Rehlingen-Siersburg an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Rehlingen-Siersburg gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Dillingen/Saar: 3 Jahre befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H), ein Hund pro Person
  • Hunde aus dem Tierheim Dillingen/Saar: 3 Jahre befreit
  • Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung eines Gebäudes oder landwirtschaftlichen Gehöfts mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude (höchstens zwei Hunde pro Person)
  • 50 % für geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde
  • 50 % für brauchbare Jagdhunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Jagdpächtern
  • 50 % für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hirtenhunde für nicht gewerbliche Schafherden

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Saarland

Rehlingen-Siersburg im Vergleich

Rehlingen-Siersburg liegt 12 € unter dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Rehlingen-Siersburg Platz 1 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rehlingen-Siersburg Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rehlingen-Siersburg–60 €180 €
Beckingen 2 km 110 € 280 €
Dillingen 4 km 72 € 216 €
Nalbach 8 km 78 € 234 €
Merzig 8 km 69 € 207 €
Saarlouis 9 km 60 € 150 €
Median Saarland–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rehlingen-Siersburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rehlingen-Siersburg 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Rehlingen-Siersburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rehlingen-Siersburg 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Rehlingen-Siersburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rehlingen-Siersburg innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Rehlingen-Siersburg befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rehlingen-Siersburg gilt: Hunde aus dem Tierheim Dillingen/Saar: 3 Jahre befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Rehlingen-Siersburg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Ratsbeschluss vom 30.11.2023, in Kraft 01.01.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. November 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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