Hundesteuer Rehlingen-Siersburg 2026
Stand: Satzung vom 30. November 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Rehlingen-Siersburg kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Steuersätze in Rehlingen-Siersburg
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Als gefährlich gelten Hunde nach § 1 in Verbindung mit § 6 der saarländischen Polizeiverordnung über gefährliche Hunde (HuV SL); erster gefährlicher Hund 500 €, zweiter und jeder weitere 800 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rehlingen-Siersburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rehlingen-Siersburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Rehlingen-Siersburg an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Rehlingen-Siersburg gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Dillingen/Saar: 3 Jahre befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H), ein Hund pro Person
- Hunde aus dem Tierheim Dillingen/Saar: 3 Jahre befreit
- Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung eines Gebäudes oder landwirtschaftlichen Gehöfts mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude (höchstens zwei Hunde pro Person)
- 50 % für geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde
- 50 % für brauchbare Jagdhunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Jagdpächtern
- 50 % für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hirtenhunde für nicht gewerbliche Schafherden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Rehlingen-Siersburg im Vergleich
Rehlingen-Siersburg liegt 12 € unter dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Rehlingen-Siersburg Platz 1 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rehlingen-Siersburg Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rehlingen-Siersburg | – | 60 € | 180 € |
| Beckingen | 2 km | 110 € | 280 € |
| Dillingen | 4 km | 72 € | 216 € |
| Nalbach | 8 km | 78 € | 234 € |
| Merzig | 8 km | 69 € | 207 € |
| Saarlouis | 9 km | 60 € | 150 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rehlingen-Siersburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rehlingen-Siersburg 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Rehlingen-Siersburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rehlingen-Siersburg 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Rehlingen-Siersburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rehlingen-Siersburg innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Rehlingen-Siersburg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rehlingen-Siersburg gilt: Hunde aus dem Tierheim Dillingen/Saar: 3 Jahre befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rehlingen-Siersburg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Ratsbeschluss vom 30.11.2023, in Kraft 01.01.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. November 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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